Pflegesachleistungen 2026
"Was sind eigentlich Sachleistungen? Mein Vater hat Pflegegrad 3 und bekommt 599 EUR Pflegegeld. Geht da noch mehr?" Das fragte mich eine Tochter aus Kreuzberg letzte Woche am Telefon. Ja, geht es. Und zwar deutlich mehr. Die Pflegekasse zahlt für professionelle Pflegedienste bis zu 1.497 EUR im Monat. Das geht direkt an den Dienst, ohne dass Sie in Vorleistung gehen. Klingt gut? Ist es auch. Aber es gibt ein paar Haken, die ich Ihnen nicht verschweigen will.
Pflegegrad 2
monatlich
Pflegegrad 3
monatlich
Pflegegrad 4
monatlich
Pflegegrad 5
monatlich
Was sind Pflegesachleistungen?
Kurz gesagt: Pflegesachleistungen (SS 36 SGB XI) sind Geld von der Pflegekasse für professionelle Pflege zu Hause. Anders als beim Pflegegeld landet das Geld nicht auf Ihrem Konto. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Sie bekommen also keine Überweisung, sondern eine Leistung. Das verwirrt viele Familien am Anfang.
Das Pflegegeld bekommen Familien für die Pflege, die sie selbst organisieren, also durch Angehörige oder Freunde. Die Sachleistungen dagegen decken die Kosten für professionelle Pflegekräfte ab. Fällt die private Pflegeperson einmal aus, lohnt sich ein Blick auf die Verhinderungspflege.
- Körperbezogene Pflege: Waschen, Anziehen, Lagern, Ernährung
- Pflegerische Betreuung: Spaziergänge, Beschäftigung, kognitive Aktivierung
- Haushaltshilfe: Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung
- Beratung: Pflegeberatung und Anleitung für Angehörige
Zugelassene Dienste mit Versorgungsvertrag
Seit 2017 auch reine Betreuungsdienste (SS 71 Abs. 1a SGB XI)
Von der Pflegekasse zugelassene Einzelkräfte
Sachleistungen können nicht für private Pflegepersonen (Angehörige, Freunde) verwendet werden. Dafür gibt es das Pflegegeld.
Pflegesachleistungen nach Pflegegrad (2026)
| Pflegegrad | Sachleistungen / Monat | Pflegegeld / Monat | Differenz |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | - | - | - |
| Pflegegrad 2 | 796 EUR | 347 EUR | +449 EUR |
| Pflegegrad 3 | 1.497 EUR | 599 EUR | +898 EUR |
| Pflegegrad 4 | 1.859 EUR | 800 EUR | +1.059 EUR |
| Pflegegrad 5 | 2.299 EUR | 990 EUR | +1.309 EUR |
Stand: Januar 2026 | Sachleistungen werden direkt vom Pflegedienst abgerechnet
Pflegesachleistungen vs. Pflegegeld: Der Unterschied
Pflegesachleistungen
- Für professionelle Pflegedienste
- Direkte Abrechnung zwischen Dienst und Kasse
- Höhere Beträge als Pflegegeld
- Kein freier Verwendungszweck
- Qualitätskontrolle durch zugelassene Anbieter
Pflegegeld
- Für private Pflegepersonen (Angehörige, Freunde)
- Direkte Auszahlung an den Pflegebedürftigen
- Niedrigere Beträge als Sachleistungen
- Freie Verwendung als "Dankeschön"
- Regelmäßige Beratungseinsätze Pflicht
Sachleistungen mit Pflegegeld kombinieren
Eine Frage, die fast jede Familie stellt: "Muss ich mich zwischen Sachleistungen und Pflegegeld entscheiden?" Nein, müssen Sie nicht. Die Kombinationsleistung macht beides möglich. Und ehrlich gesagt: Für die meisten Familien ist genau das die beste Lösung.
Beispiel: Pflegegrad 3
Sachleistungen genutzt
748,50 EUR
= 50% von 1.497 EUR
Pflegegeld erhalten
299,50 EUR
= 50% von 599 EUR
Gesamtleistung
1.048 EUR
monatlich
Umwandlungsanspruch: Bis zu 40% für Betreuung nutzen
Das wissen viele nicht: Laut SS 45a SGB XI dürfen Sie bis zu 40% der nicht genutzten Pflegesachleistungen in zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Ich hatte letztens eine Familie in Tempelhof, die ihren Pflegedienst kaum nutzte, aber dringend eine Haushaltshilfe brauchte. Über den Umwandlungsanspruch konnten wir fast 573 EUR im Monat frei machen. Das hatte ihnen vorher niemand gesagt.
- Alltagsbegleitung und Betreuung
- Haushaltshilfe und Reinigungsdienste
- Begleitdienste zu Arztterminen
- Angebote zur Unterstützung im Alltag
Maximaler Umwandlungsbetrag nach Pflegegrad
Berechnung: 40% der jeweiligen Pflegesachleistungen
Der Umwandlungsanspruch reduziert das Pflegegeld anteilig. Schauen Sie vorher genau, ob sich die Umwandlung für Sie lohnt. Ich rechne das gern mit Ihnen durch.
Pflegesachleistungen beantragen
Für Sachleistungen brauchen Sie mindestens Pflegegrad 2. Haben Sie noch keinen Pflegegrad? Dann stellen Sie zuerst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
Suchen Sie einen zugelassenen Pflegedienst in Ihrer Nähe. Achten Sie darauf, dass er einen geltenden Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat.
Sagen Sie Ihrer Pflegekasse Bescheid, dass Sie Sachleistungen nutzen möchten. Ein formloser Antrag reicht.
Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Um die Abrechnung müssen Sie sich nicht kümmern. Einer meiner wichtigsten Tipps. Heben Sie die Leistungsnachweise trotzdem auf und schauen Sie regelmäßig drauf.
Häufige Fragen zu Pflegesachleistungen
Was sind Pflegesachleistungen genau?
Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegekasse. Die Kasse zahlt sie direkt an zugelassene ambulante Pflegedienste oder Betreuungsdienste. Anders als beim Pflegegeld geht das Geld also nicht an die pflegebedürftige Person, sondern der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Wie hoch die Leistung ist, hängt vom Pflegegrad ab.
Kann ich Pflegesachleistungen und Pflegegeld gleichzeitig beziehen?
Ja, über die sogenannte Kombinationsleistung. Wenn Sie die Sachleistungen nicht voll ausschöpfen, bekommen Sie den verbleibenden Prozentsatz als Pflegegeld. Ein Beispiel: Nutzen Sie 60% der Sachleistungen, bekommen Sie noch 40% des Pflegegeldes.
Wofür genau kann ich Pflegesachleistungen verwenden?
Sie können Pflegesachleistungen für die körperliche Pflege nutzen (Waschen, Anziehen, Lagern), für die pflegerische Betreuung (Spaziergänge, Beschäftigung, Beaufsichtigung) und für Hilfe im Haushalt durch zugelassene Pflegedienste. Seit 2017 dürfen auch reine Betreuungsdienste Sachleistungen erbringen.
Was ist der Umwandlungsanspruch bei Pflegesachleistungen?
Sie dürfen bis zu 40% der nicht genutzten Pflegesachleistungen in zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln (SS 45a SGB XI). Ein Beispiel bei PG 3: 40% von 1.497 Euro = bis zu 598,80 Euro zusätzlich für Betreuungsangebote wie Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe.
Müssen Pflegesachleistungen beantragt werden?
Einen gesonderten Antrag brauchen Sie nicht. Sobald ein Pflegegrad (mindestens 2) vorliegt und Sie einen zugelassenen Pflegedienst beauftragen, rechnet dieser direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sagen Sie Ihrer Pflegekasse aber Bescheid, dass Sie Sachleistungen nutzen möchten.
Verwandte Themen
Zuletzt aktualisiert: Februar 2026
Roksana Reblitz
Marta-Partnerin in Berlin. Bei den Pflegesachleistungen erlebe ich immer wieder, dass Familien Ansprüche verfallen lassen, weil niemand sie aufklärt. Das will ich ändern.
Pflegesachleistungen optimal nutzen?
Viele Familien verschenken jeden Monat Geld, weil sie ihre Sachleistungen nicht richtig nutzen. Ich rechne in 15 Minuten am Telefon durch, was Ihnen zusteht.