24-Stunden-Pflege mit dem Selbstständigenmodell
Ihr Vater braucht nachts Hilfe beim Aufstehen, Ihre Mutter vergisst den Herd auszuschalten. Eine Betreuungskraft im Haushalt kann vieles auffangen. Aber nicht alles. Was sie konkret übernimmt, zeige ich im Überblick meiner Leistungen. Ich erkläre Ihnen hier, wie das Selbstständigenmodell nach BihG funktioniert, was es kostet und wo die Grenzen liegen.
Das Selbstständigenmodell im Überblick
Bei korrekter Umsetzung
Je nach Qualifikation
Rund um die Uhr im Haushalt
A1, Gewerbe, Referenzen
1. Das Selbstständigenmodell im Detail
Das werde ich so oft gefragt, dass ich es einmal in Ruhe erkläre. Die Betreuungskraft ist in ihrem Heimatland gewerblich angemeldet und dort sozialversichert. Meist ist das Polen, manchmal Rumänien oder Bulgarien. Sie stellt Ihnen eine Rechnung und lebt während des Einsatzes bei Ihrem Angehörigen. Das nennt sich Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG). Für die 24-Stunden-Pflege gibt es verschiedene Modelle. Ich arbeite bewusst mit dem Selbstständigenmodell, weil es sich in der Praxis gut umsetzen lässt. Klingt erstmal kompliziert. Ist es aber nicht, wenn man es richtig aufsetzt.
Wichtig: Ein eigenes „BihG-Gesetz" gibt es nicht. Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus der EU-Dienstleistungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie dem deutschen Entsende-, Arbeitszeit- und Mindestlohnrecht. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2021 stellte zudem klar, dass auch Bereitschaftszeiten mindestlohnpflichtig sind. Ob im Einzelfall echte Selbstständigkeit vorliegt, prüft die Deutsche Rentenversicherung. Deswegen rate ich dringend: Lassen Sie sich vorher beraten.
- Eigene Gewerbeanmeldung im Heimatland
- Freie Zeiteinteilung und Pausengestaltung
- Eigenverantwortliche Arbeitsorganisation
- Möglichkeit, mehrere Auftraggeber zu haben
- Selbstständige Rechnungsstellung
- • Grundpflege: Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen
- • Hauswirtschaft: Kochen, Einkaufen, Reinigung, Wäsche
- • Soziale Betreuung: Gesellschaft, Gespräche, Spaziergänge
- • Alltagsbegleitung: Arztbesuche, Behördengänge, Aktivitäten
Nicht erlaubt: Medizinische Behandlungspflege (Spritzen, Medikamente verabreichen, Verbandswechsel)
2. Rechtliche Grundlagen & Voraussetzungen
„Betreuung in häuslicher Gemeinschaft" (BihG) ist die Fachbezeichnung für die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause. Kein eigenes Gesetz, sondern ein etabliertes Modell. Den rechtlichen Rahmen geben mehrere Quellen vor:
- • EU-Dienstleistungs- & Arbeitnehmerfreizügigkeit (grenzüberschreitender Einsatz)
- • Entsenderecht & A1-Bescheinigung (Sozialversicherung im Heimatland)
- • Arbeitszeit- & Mindestlohngesetz, auch für Bereitschaftszeiten (BAG-Urteil 2021)
- • Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit (geprüft durch die Deutsche Rentenversicherung)
Die EU-Dienstleistungsfreiheit erlaubt es EU-Bürgern, ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten. Das ist die rechtliche Grundlage, warum eine polnische oder rumänische Betreuungskraft legal bei Ihnen in Berlin-Spandau oder Pankow arbeiten darf. Das System funktioniert. Ich erlebe es jeden Tag.
Die A1-Bescheinigung ist das wichtigste Dokument. Ohne sie läuft gar nichts. Sie bestätigt, dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Ich sage meinen Familien immer: Lassen Sie sich die A1 zeigen, bevor die Betreuungskraft einzieht. Nicht nachher. Vorher.
Ohne gültige A1-Bescheinigung drohen:
• Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
• Bußgelder bis zu 25.000€
• Strafrechtliche Konsequenzen
- ✓ Name und Daten der Betreuungskraft
- ✓ Zeitraum der Gültigkeit
- ✓ Bestätigung der Sozialversicherung im Heimatland
- ✓ Stempel der ausstellenden Behörde
Die Betreuungskraft muss in ihrem Heimatland ein Gewerbe angemeldet haben. Das prüfe ich vor jeder Vermittlung. In der Praxis klappt das bei den meisten polnischen Kräften problemlos. Bei rumänischen oder bulgarischen Kräften gibt es manchmal mehr Nachfragen seitens der Behörden.
- • Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug
- • Steuernummer im Heimatland
- • Nachweis der Krankenversicherung
- • Ggf. Qualifikationsnachweise
Tipp: Ich prüfe alle Dokumente vorab und achte darauf, dass die rechtlichen Voraussetzungen wirklich erfüllt sind.
- • Feste Arbeitszeiten vorgeben
- • Detaillierte Arbeitsanweisungen
- • Verbot anderer Auftraggeber
- • Urlaubszeiten bestimmen
- • Weisungsgebundene Tätigkeit
- • Flexible Zeiteinteilung ermöglichen
- • Ziele statt Wege vorgeben
- • Eigenverantwortung fördern
- • Pausen selbst bestimmen lassen
- • Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Wichtig: Bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit kann die Deutsche Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren einleiten. Dies kann zu erheblichen Nachzahlungen führen!
3. Kosten & Finanzierungsmöglichkeiten
2.600 - 2.800 €
- • Grundkenntnisse Deutsch
- • Standardbetreuung
- • Hauswirtschaft
2.800 - 3.000 €
- • Gute Deutschkenntnisse
- • Pflegeerfahrung
- • Demenzbetreuung
3.000 - 3.500 €
- • Sehr gute Deutschkenntnisse
- • Fachqualifikation
- • Spezialbetreuung
| Pflegegrad | Pflegegeld/Monat | Eigenanteil bei 2.800€ |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | 2.453 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 2.201 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 2.000 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 1.810 € |
- € Außergewöhnliche Belastungen: Pflegekosten können steuerlich geltend gemacht werden
- € Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20% der Kosten, max. 4.000€/Jahr
- € Pflegepauschbetrag: 600-1.800€/Jahr je nach Pflegegrad
- + Verhinderungspflege: 3.539€/Jahr für Vertretung
- + Kurzzeitpflege: 1.854€/Jahr kombinierbar
| Betreuungskosten | 2.500 € |
| - Pflegegeld | - 599 € |
| - Steuerersparnis (geschätzt) | - 300 € |
| Tatsächlicher Eigenanteil | ≈ 1.601 € |
Kostenerstattungsrechner für 24-Stunden-Betreuung
Berechnen Sie Ihre tatsächlichen monatlichen Kosten nach Abzug aller Leistungen
Übliche Kosten: 2.600 - 3.500 €
- • Dies ist eine Beispielrechnung basierend auf Durchschnittswerten
- • Steuerersparnis abhängig von persönlicher Steuersituation
- • Verhinderungspflege: 3.539 €/Jahr (hier anteilig berechnet)
- • Ab Juli 2025: Flexibles Entlastungsbudget verfügbar
4. Checkliste: So erkennen Sie seriöse Anbieter
Ich sage es ehrlich: In der Branche gibt es schwarze Schafe. Anbieter, die 1.800 EUR im Monat versprechen und dann die Betreuungskräfte ausbeuten. Oder die keine A1 vorlegen können und sagen "die kommt noch". Hier meine Checkliste, damit Sie die seriösen von den unseriösen unterscheiden:
- Transparente Preise: Alle Kosten werden offen kommuniziert
- A1-Bescheinigung: Wird unaufgefordert vorgelegt
- Persönliche Beratung: Individuelle Bedarfsanalyse
- Vertretungsregelung: Klare Regelung bei Ausfall
- Schriftlicher Vertrag: Detaillierte Leistungsbeschreibung
- Referenzen: Nachweisbare Erfahrung und Bewertungen
- Ansprechpartner: 24/7 Erreichbarkeit bei Problemen
- Dumpingpreise: Unter 2.000€ ist meist unseriös
- Keine A1-Bescheinigung: "Wird nachgereicht" = Warnsignal
- Vorauszahlung: Komplette Zahlung im Voraus verlangt
- Kein Vertrag: Nur mündliche Absprachen
- Zeitdruck: "Nur noch heute dieses Angebot"
- Keine Beratung: Standardlösung ohne Bedarfsanalyse
- Intransparenz: Versteckte Kosten oder Gebühren
- • Wie läuft die Personalauswahl ab?
- • Kann ich die Betreuungskraft vorab kennenlernen?
- • Was passiert bei Unzufriedenheit?
- • Wie sind die Kündigungsfristen?
- • Wer übernimmt die Vertretung?
- • Gibt es einen deutschen Ansprechpartner?
- • Werden alle Dokumente vorab geprüft?
- • Gibt es Referenzen von anderen Familien?
5. So funktioniert die Vermittlung
In der Theorie klingt das nach einem glatten Ablauf. In der Praxis gibt es manchmal Verzögerungen. Etwa weil die A1-Bescheinigung noch nicht fertig ist oder die erste Betreuungskraft kurzfristig absagt. Deswegen plane ich immer einen Puffer ein. Hier ist der Idealablauf:
Ich höre erstmal zu. Was genau braucht Ihr Angehöriger? Manchmal stellt sich heraus, dass eine 24h-Betreuung noch gar nicht nötig ist. Oder dass die Wohnung nicht geeignet ist. Das sage ich dann auch offen.
- • Gesundheitszustand und Pflegegrad
- • Benötigte Unterstützung im Alltag
- • Sprachkenntnisse und spezielle Anforderungen
- • Wohnsituation und räumliche Gegebenheiten
Jetzt suche ich. Nicht einfach irgendwen, sondern jemanden, der zur Situation passt. Ein Demenzpatient in Zehlendorf braucht eine andere Betreuerin als ein mobiler Senior in Mitte, der nur Gesellschaft braucht.
- • Prüfung von Qualifikationen und Referenzen
- • Abgleich mit Ihren spezifischen Bedürfnissen
- • Vorstellung von 2-3 geeigneten Kandidaten
- • Möglichkeit zum Videotelefonat vorab
Jetzt prüfe ich alle rechtlichen Grundlagen sorgfältig:
- • Kontrolle der A1-Bescheinigung
- • Prüfung der Gewerbeanmeldung
- • Ausarbeitung des Betreuungsvertrags
- • Klärung aller offenen Fragen
Ich arbeite die Betreuungskraft sorgfältig ein:
- • Organisation der Anreise
- • Persönliche Übergabe vor Ort
- • Einweisung in alle wichtigen Aufgaben
- • Kennenlernen der Tagesroutine
Nach dem Start lasse ich Sie nicht allein. Die ersten zwei Wochen sind die kritischsten. Da frage ich aktiv nach, wie es läuft. Manchmal passt alles sofort, manchmal muss ich nachjustieren.
- • Regelmäßige Qualitätskontrolle
- • 24/7 Notfallhotline
- • Monatliche Rechnungsstellung
- • Organisation des Personalwechsels
1-2 Tage
Erstberatung & Angebotserstellung
3-7 Tage
Personalauswahl & Dokumentenprüfung
7-14 Tage
Anreise der Betreuungskraft
Bundeslandspezifische Regelungen
Ich arbeite hauptsächlich in Berlin und Brandenburg. Da kenne ich die Regelungen im Detail. Für andere Bundesländer hier ein Überblick. Aber Vorsicht: Diese Tabelle ist vereinfacht. Im Zweifel lieber einmal mehr nachfragen.
| Bundesland | Besonderheiten | Anerkennung |
|---|---|---|
| Bayern | Qualitätssiegel für Vermittlungsagenturen möglich | Vollständig |
| Baden-Württemberg | Förderung durch "Unterstützung im Alltag" | Vollständig |
| Nordrhein-Westfalen | Anerkennungsverfahren für Betreuungsdienste | Vollständig |
| Berlin | Keine zusätzlichen Anforderungen | Vollständig |
| Hamburg | Registrierung bei Behörde empfohlen | Mit Auflagen |
Hinweis: Die Regelungen können sich ändern. Ich halte mich stets auf dem aktuellen Stand und informiere Sie über alle relevanten Vorschriften in Ihrem Bundesland.
Langzeitpflege, stundenweise Betreuung, Tagespflege: die Begriffe kurz erklärt
Rund um die Pflege kursieren viele Begriffe, die fast dasselbe meinen. Damit Sie wissen, wonach Sie eigentlich suchen, sortiere ich die wichtigsten kurz und ehrlich.
Langzeitpflege bzw. Dauerpflege meint die dauerhafte Versorgung über Monate oder Jahre. Genau das leistet die 24-Stunden-Betreuung im Kern: eine Betreuungskraft, die mit im Haushalt lebt und langfristig bleibt, statt nur eine Lücke zu überbrücken.
Stundenweise Betreuung oder Stundenbetreuung ist das Gegenteil: nur einige Stunden am Tag oder in der Woche, etwa damit pflegende Angehörige Luft holen können. Sie lässt sich oft über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege finanzieren.
Tagespflege und Nachtpflege sind teilstationäre Angebote: Ihr Angehöriger wird tagsüber oder nachts in einer Einrichtung außer Haus betreut. Die häusliche Betreuung ist die Alternative dazu, bei der die Versorgung im eigenen Zuhause bleibt.
Welche Variante zu Ihnen passt, hängt vom Pflegegrad und vom Alltag ab. Den passenden Grad ermitteln Sie über den Pflegegrade-Vergleich, die Finanzierung rechne ich bei den Pflegekosten mit Ihnen durch.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Selbstständigenmodell in der 24-Stunden-Pflege?
Das fragen mich viele Familien gleich als Erstes. Kurz gesagt: Die Betreuungskraft ist in ihrem Heimatland gewerblich gemeldet, hat dort eine Sozialversicherung (nachgewiesen durch die A1-Bescheinigung) und stellt Ihnen eine Rechnung. Diese Form nennt man Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG). Ein etabliertes Modell, kein eigenes Gesetz. Aber Achtung: Ob echte Selbstständigkeit vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Die Deutsche Rentenversicherung prüft das.
Wie viel kostet das Selbstständigenmodell?
Das hängt vor allem von den Deutschkenntnissen und der Erfahrung der Betreuungskraft ab. Rechnen Sie mit 2.600 bis 3.500 Euro im Monat. Wenn Sie Pflegegeld (je nach Pflegegrad 347 bis 990 Euro) und Steuervorteile abziehen, landen die meisten Familien bei einem Eigenanteil zwischen 1.700 und 2.700 Euro. Genaue Zahlen kann ich Ihnen nach einem kurzen Gespräch nennen.
Ist das Selbstständigenmodell legal?
Ja, grundsätzlich schon. Aber nur, wenn alle Bedingungen stimmen: gültige A1-Bescheinigung, angemeldetes Gewerbe im Heimatland, und vor allem echte Selbstständigkeit (keine festen Arbeitszeiten vorgeben, keine Detailanweisungen). Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, droht ein Verfahren wegen Scheinselbstständigkeit. Das ist kein Papierkram-Problem, sondern kann richtig teuer werden.
Welche Tätigkeiten dürfen selbstständige Betreuungskräfte ausführen?
Das fragen Familien zu Recht, denn hier gibt es klare Grenzen. Erlaubt sind: Grundpflege wie Körperpflege und Hilfe beim Essen, Hauswirtschaft (Kochen, Putzen, Einkaufen), Gesellschaft leisten und Begleitung zu Arztbesuchen. Nicht erlaubt ist medizinische Behandlungspflege. Also Spritzen setzen, Verbände wechseln oder Medikamente verabreichen. Dafür brauchen Sie einen ambulanten Pflegedienst.
Wie schnell kann eine Betreuungskraft vermittelt werden?
Ehrlich gesagt: Rechnen Sie mit 1 bis 3 Wochen. Die A1-Bescheinigung muss vorliegen, die Gewerbeanmeldung geprüft werden, und ich will die Betreuungskraft auch wirklich zu Ihrer Situation passen. In dringenden Fällen versuche ich eine schnellere Lösung. Versprechen kann ich das aber nicht in jedem Fall.
Was passiert bei Krankheit oder Ausfall der Betreuungskraft?
Das ist eine der wichtigsten Fragen. Im Vertrag ist eine Vertretungsregelung festgehalten. In der Regel kann ich innerhalb von 48 Stunden Ersatz organisieren. In seltenen Fällen kann es aber auch länger dauern, besonders in Ferienzeiten. Deswegen kläre ich das vorher mit Ihnen: Wer springt ein, und wie schnell ist das realistisch?
Was ist die A1-Bescheinigung (das A1-Formular)?
Die A1-Bescheinigung, oft „A1-Formular" genannt, ist der Nachweis, dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist und dort die Beiträge zahlt. Ausgestellt wird sie vom dortigen Sozialversicherungsträger (in Polen von der ZUS), Grundlage ist die EU-Verordnung 883/2004. Bei der Entsendung gilt sie pro Person und Einsatz. Ohne gültige A1 läuft bei mir keine Vermittlung. Ich lasse sie mir vor dem Einzug zeigen, nicht danach.
Welche Voraussetzungen hat die 24-Stunden-Pflege im Selbstständigenmodell?
Drei Dinge müssen stimmen: ein im Heimatland angemeldetes Gewerbe der Betreuungskraft, eine gültige A1-Bescheinigung als Nachweis der Sozialversicherung und echte Selbstständigkeit. Letzteres heißt: keine festen Arbeitszeiten vorgeben, keine Detailanweisungen, idealerweise mehrere Auftraggeber. Sind diese Punkte nicht erfüllt, kann die Deutsche Rentenversicherung eine Scheinselbstständigkeit feststellen. Mit Nachzahlungen für Sie und die Betreuungskraft. Deshalb prüfe ich die Unterlagen vorab und sage Ihnen ehrlich, ob das Modell zu Ihrer Situation passt.
Offene Fragen? Sprechen Sie mit mir.
Jede Familie ist anders. Ob das Selbstständigenmodell in Ihrem Fall passt, hängt von der Pflegesituation, der Wohnung und Ihrem Budget ab. Manchmal empfehle ich am Ende das Entsendungsmodell, weil es weniger Risiko hat. In einem kurzen Gespräch kann ich Ihnen sagen, was realistisch ist. Und was nicht.
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Mit Roksana Reblitz