Ratgeber 2026

Pflegekraft einstellen: Was Sie wirklich wissen müssen

Letzte Woche rief mich eine Tochter aus Zehlendorf an: "Mein Vater wird Freitag aus der Reha entlassen, allein geht es nicht mehr. Was mache ich jetzt?" Das höre ich so oder ähnlich drei-, viermal die Woche. Die gute Nachricht: Es gibt legale Wege. Die schlechte: Jeder hat Haken. Hier erkläre ich die drei Modelle -- ehrlich, mit allen Kosten und Fallstricken, die Ihnen andere Seiten gerne verschweigen.

Auf einen Blick

3 legale Modelle im Vergleich

Kosten ab 2.410 EUR/Monat all-inclusive

Schritt-für-Schritt Anmeldung erklärt

Checkliste mit 10 wichtigen Punkten

Die 3 legalen Wege, eine Pflegekraft einzustellen

Bevor Sie loslegen, müssen Sie sich für ein Modell entscheiden. Klingt banal, ist es nicht. Ich habe Familien erlebt, die sich für die Direktanstellung entschieden haben, weil es "günstiger" klang -- und nach drei Monaten völlig überfordert waren mit Lohnabrechnungen und Krankmeldungen. Hier die drei Wege im Klartext.

Modell 1
Direktanstellung

Sie werden zum Arbeitgeber

So funktioniert es:
  • Sie stellen die Pflegekraft direkt an
  • Anmeldung bei Minijob-Zentrale oder als Arbeitgeber
  • Arbeitsvertrag aufsetzen
  • Lohnabrechnung monatlich durchführen

+ Volle Kontrolle über die Betreuung

+ Direkte Beziehung zur Pflegekraft

- Hoher Verwaltungsaufwand

- Alle Arbeitgeberrisiken tragen Sie

- Keine 24h-Betreuung möglich (Arbeitszeitgesetz)

Modell 2
Empfohlen
Entsendungsmodell

EU-Dienstleistungsfreiheit nutzen

So funktioniert es:
  • Pflegekraft ist bei EU-Firma angestellt
  • Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag
  • Agentur übernimmt alle Formalitäten
  • A1-Bescheinigung bestätigt Legalität

+ Kein Arbeitgeberrisiko für Sie

+ Deutlich weniger Verwaltung für Sie

+ 24h-Betreuung möglich

+ Personalwechsel wird organisiert

+ A1-Bescheinigung belegt Legalität

- Weniger direkter Einfluss auf Personalauswahl (hängt von der Agentur ab)

- Nicht jede Agentur arbeitet gleich seriös -- Prüfung nötig

Modell 3
Selbstständige Kraft

Freiberufliche Pflegekraft beauftragen

So funktioniert es:
  • Pflegekraft arbeitet selbstständig
  • Dienstleistungsvertrag abschließen
  • Pflegekraft stellt Rechnung
  • Prüfung der Selbstständigkeit wichtig

+ Flexible Zeiten buchbar

+ Keine Arbeitgeberpflichten

- Risiko Scheinselbstständigkeit

- Nicht für 24h-Betreuung geeignet

- Schwankende Verfügbarkeit

Pflegekraft einstellen: Was kostet das wirklich?

Die Zahlen, die ich Ihnen hier zeige, sind ehrliche Richtwerte. Auf manchen Seiten lesen Sie "ab 1.800 EUR" -- das stimmt vielleicht für den ersten Monat, aber nicht, wenn die Pflegekraft krank wird oder Sie Urlaub bezahlen müssen.

Minijob (538 EUR)
~650 EUR
pro Monat total
  • • Gehalt: 538 EUR
  • • Pauschale Abgaben: ~15%
  • • Unfallversicherung: ~13 EUR
Nur stundenweise Hilfe
Teilzeit-Anstellung
1.500-2.500 EUR
pro Monat total
  • • Gehalt: 1.200-2.000 EUR
  • • Arbeitgeberanteil: ~21%
  • • Unfallversicherung inklusive
20-30 Stunden/Woche
Vollzeit-Anstellung
2.500-4.000 EUR
pro Monat total
  • • Gehalt: 2.100-3.200 EUR
  • • Arbeitgeberanteil: ~21%
  • • Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung
40 Stunden/Woche, max. 48h
Entsendungsmodell
2.410-3.000 EUR
pro Monat all-inclusive
  • • Gehalt + Sozialabgaben inklusive
  • • An-/Abreise inklusive
  • • Vermittlung + Betreuung inklusive
24h-Betreuung, kein Arbeitgeberrisiko

Wichtig: Bei Direktanstellung kommen zum Gehalt noch ca. 21% Arbeitgeberanteil für Sozialversicherung hinzu (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung + Unfallversicherung). Außerdem müssen Sie Urlaub (min. 24 Tage) und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einplanen.

Pflegekraft anmelden: Schritt für Schritt

Bei Direktanstellung müssen Sie diese 5 Schritte durchlaufen

1

Betriebsnummer beantragen

Jeder Arbeitgeber in Deutschland braucht eine Betriebsnummer. Diese beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit -- online, per Post oder telefonisch. Die Bearbeitung dauert in der Regel 3-5 Werktage und ist kostenlos.

Tipp: Die Betriebsnummer können Sie online unter betriebsnummern-service.de beantragen.
2

Unfallversicherung anmelden (BGW)

Melden Sie sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) an. Die Unfallversicherung ist für Arbeitgeber in der Pflege Pflicht. Die Beiträge richten sich nach dem Gehalt und liegen bei ca. 1,5% der Bruttolohnsumme.

Tipp: Die BGW ist auch für Privathaushalte zuständig, die Pflegekräfte beschäftigen.
3

Arbeitsvertrag erstellen

Der Arbeitsvertrag muss schriftlich vorliegen und folgende Punkte enthalten: Arbeitszeit, Vergütung (mindestens Mindestlohn: 12,82 EUR/Std.), Urlaub (min. 24 Werktage), Kündigungsfristen, Tätigkeitsbeschreibung und Arbeitsort.

Wichtig: Lassen Sie den Vertrag von einem Arbeitsrechtler prüfen, um Fehler zu vermeiden.
4

Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt

Melden Sie sich beim zuständigen Finanzamt als Arbeitgeber an. Sie erhalten eine Steuernummer für die Lohnsteuer-Anmeldung. Die Lohnsteuer müssen Sie monatlich oder vierteljährlich elektronisch über ELSTER abführen.

Tipp: Bei Minijobs entfällt die Lohnsteuer-Anmeldung -- Sie zahlen stattdessen eine Pauschale an die Minijob-Zentrale.
5

Sozialversicherungs-Anmeldung

Melden Sie die Pflegekraft bei deren Krankenkasse zur Sozialversicherung an. Dies muss spätestens bei Beschäftigungsbeginn geschehen. Die Krankenkasse leitet die Beiträge an Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung weiter.

Beim Entsendungsmodell entfallen alle diese Schritte -- die Agentur kümmert sich um alles.

Checkliste: 10 Punkte die Sie beachten müssen

Egal für welches Modell Sie sich entscheiden -- diese Punkte sollten Sie abhaken

1
Beschäftigungsmodell festlegen

Direktanstellung, Entsendungsmodell oder selbstständige Pflegekraft? Wägen Sie Aufwand, Kosten und Rechtssicherheit ab.

2
Pflegebedarf dokumentieren

Was genau braucht Ihr Angehöriger? Grundpflege, Hauswirtschaft, Mobilisation, Demenzbetreuung? Je genauer, desto besser die Vermittlung.

3
Budget realistisch kalkulieren

Berücksichtigen Sie Pflegegeld, Steuervorteile und Verhinderungspflege. So senken Sie die Eigenkosten erheblich.

4
Qualifikation prüfen

Betreuungskraft oder examinierte Pflegekraft? Prüfen Sie Zeugnisse, Referenzen und Sprachkenntnisse sorgfältig.

5
Vertrag sorgfältig aufsetzen

Arbeitsvertrag oder Dienstleistungsvertrag? Lassen Sie den Vertrag von einem Fachmann prüfen.

6
A1-Bescheinigung überprüfen

Beim Entsendungsmodell: Bestehen Sie auf eine gültige A1-Bescheinigung. Diese bestätigt die Sozialversicherung im Heimatland.

7
Wohnsituation vorbereiten

Die Pflegekraft braucht ein eigenes Zimmer mit Bett, Schrank und idealerweise eigenem Badezugang. Privatsphäre ist wichtig.

8
Vertretungsregelung klären

Was passiert bei Krankheit oder Urlaub? Klären Sie vorab, wer einspringt. Beim Entsendungsmodell ist das automatisch geregelt.

9
Probezeit vereinbaren

Vereinbaren Sie immer eine Probezeit von 2-4 Wochen. So können beide Seiten prüfen, ob die Chemie stimmt.

10
Versicherungsschutz prüfen und abschließen

Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, ggf. Hausratversicherung prüfen. Klären Sie, wer für Schäden haftet.

Finanzierung: So senken Sie Ihre Kosten

Leistungen der Pflegekasse

Pflegegeld (monatlich)

Pflegegrad 2: 347 EUR | Pflegegrad 3: 622 EUR | Pflegegrad 4: 764 EUR | Pflegegrad 5: 990 EUR

Verhinderungspflege

Bis 1.685 EUR jährlich -- kann für Ersatzbetreuung genutzt werden

Entlastungsbetrag

131 EUR monatlich für alle Pflegegrade ab Pflegegrad 1

Kurzzeitpflege umwandeln

Bis zu 927 EUR zusätzlich jährlich auf Verhinderungspflege übertragbar

Steuerliche Vorteile

Haushaltsnahe Dienstleistungen

20% der Kosten absetzbar, maximal 4.000 EUR Steuerersparnis pro Jahr

Außergewöhnliche Belastungen

Pflegekosten, die über der zumutbaren Belastung liegen, mindern die Steuerlast

Pflege-Pauschbetrag

Pflegegrad 2: 600 EUR | Pflegegrad 3: 600 EUR | Pflegegrad 4/5: 1.800 EUR jährlich

Rechenbeispiel: Pflegegrad 3 mit Entsendungsmodell

So ähnlich habe ich es letzten Monat mit einer Familie aus Reinickendorf durchgerechnet. Herr Müller (78) hat Pflegegrad 3, die Tochter wollte wissen, was am Ende wirklich übrig bleibt. Hier die Zahlen:

Monatliche Kosten Entsendungsmodell: 2.500 EUR
- Pflegegeld Pflegegrad 3: 622 EUR
- Entlastungsbetrag: 131 EUR
- Verhinderungspflege (umgerechnet/Monat): ~140 EUR
- Steuerersparnis (ca./Monat): ~300 EUR
Effektive monatliche Kosten: ca. 1.307 EUR

Das sind ungefähr 44 EUR pro Tag. Zum Vergleich: Ein Pflegeheimplatz in Berlin kostet im Schnitt 2.800-3.500 EUR Eigenanteil -- und Ihr Angehöriger muss dafür umziehen.

Häufige Fragen: Pflegekraft einstellen

Was kostet es, eine Pflegekraft privat einzustellen?

Das hängt stark vom Modell ab. Grob: Minijob ca. 650 EUR/Monat (nur stundenweise Hilfe), Teilzeit 1.500-2.500 EUR/Monat, Vollzeit 2.500-4.000 EUR/Monat -- jeweils inklusive Arbeitgeberanteil. Beim Entsendungsmodell rechnen Sie mit 2.410-3.000 EUR/Monat all-inclusive, ohne eigene Arbeitgeberpflichten. Allerdings: Bei Direktanstellung kommen oft unvorhergesehene Kosten hinzu, etwa Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Wo melde ich eine private Pflegekraft an?

Bei Direktanstellung benötigen Sie: 1. Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit, 2. Unfallversicherung bei der BGW, 3. Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt, 4. Sozialversicherungs-Anmeldung bei der Krankenkasse der Pflegekraft. Bei einem Minijob genügt die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale.

Brauche ich einen Arbeitsvertrag für die Pflegekraft?

Ja, bei Direktanstellung ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag gesetzlich vorgeschrieben. Er muss Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen und Tätigkeitsbeschreibung enthalten. Beim Entsendungsmodell schließen Sie stattdessen einen Dienstleistungsvertrag mit der Agentur ab.

Kann ich die Kosten für eine Pflegekraft von der Steuer absetzen?

Ja, es gibt mehrere Wege: Haushaltsnahe Dienstleistungen (20% der Kosten, max. 4.000 EUR Ersparnis/Jahr), außergewöhnliche Belastungen (Pflegekosten über der zumutbaren Belastung) und den Pflege-Pauschbetrag (600-1.800 EUR/Jahr je nach Pflegegrad). Die tatsächliche Ersparnis hängt aber von Ihrem persönlichen Steuersatz ab -- lassen Sie sich von einem Steuerberater durchrechnen, was in Ihrer Situation möglich ist.

Ist das Entsendungsmodell wirklich legal?

Ja, das Entsendungsmodell basiert auf der EU-Dienstleistungsfreiheit und ist vollkommen legal. Die Pflegekraft ist bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt und wird nach Deutschland entsendet. Die A1-Bescheinigung bestätigt die Sozialversicherung im Heimatland. Wichtig: Nur seriöse Agenturen mit gültigen A1-Bescheinigungen wählen.

Wie schnell kann ich eine Pflegekraft einstellen?

Beim Entsendungsmodell dauert die Vermittlung in der Regel 3-7 Tage, in Einzelfällen auch länger -- das hängt von der Verfügbarkeit und den gewünschten Deutschkenntnissen ab. Bei Direktanstellung müssen Sie zuerst alle Anmeldungen erledigen (Betriebsnummer, Unfallversicherung etc.), was 2-4 Wochen dauern kann.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegekraft und Betreuungskraft?

Eine examinierte Pflegefachkraft darf medizinische Behandlungspflege durchführen (Injektionen, Wundversorgung). Eine Betreuungskraft leistet Grundpflege (Körperpflege, Hilfe beim Essen), Hauswirtschaft und soziale Betreuung. Für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause werden in der Regel Betreuungskräfte eingesetzt.

Sie möchten eine Pflegekraft einstellen?

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Ich sage Ihnen in 15 Minuten am Telefon, welches Modell für Ihre Situation Sinn macht -- und was es tatsächlich kosten wird. Kein Verkaufsgespräch, versprochen. Manchmal rate ich auch von der 24-Stunden-Betreuung ab, wenn ein ambulanter Pflegedienst reicht.