Pflegegrad 1: Was jetzt an Leistungen möglich ist
"Mein Vater hat Pflegegrad 1 bekommen -- was bringt das überhaupt?" Das höre ich am Telefon mehrmals pro Woche. Die ehrliche Antwort: Bei Pflegegrad 1 sind an Leistungen 131 EUR Entlastungsbetrag im Monat möglich, aber kein Pflegegeld. Für eine 24-Stunden-Betreuung reicht das hinten und vorne nicht. Aber es gibt Optionen, die viele Familien nicht kennen -- und genau die zeige ich Ihnen hier.
Was ist Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 bedeutet: Ihr Angehöriger kommt im Alltag noch weitgehend zurecht, braucht aber an bestimmten Stellen Unterstützung -- zum Beispiel beim Wocheneinkauf, bei der Medikamenteneinnahme oder wenn der Haushalt liegen bleibt. Das klingt erstmal harmlos, aber für viele Familien ist es der Moment, wo sie merken: Da verändert sich etwas. Leider spiegelt sich das in den Leistungen noch kaum wider: Kein Pflegegeld, keine Sachleistungen, keine Verhinderungspflege.
- • Vergisst öfter mal, ob die Tabletten schon genommen wurden
- • Traut sich den Wocheneinkauf allein nicht mehr zu
- • Lässt den Herd an oder vergisst den Schlüssel
- • Steigt Treppen nur noch mit Festhalten und Pausen
- • Haushalt bleibt liegen, weil die Kraft fehlt
- • Fragt dreimal am Tag dasselbe -- und merkt es nicht
Gesamtpunkte für Pflegegrad 1:
Der Gutachter vom MD (früher MDK) kommt nach Hause und bewertet sechs Lebensbereiche. Was viele nicht wissen: Schon 12,5 Punkte reichen für Pflegegrad 1. Das ist weniger, als die meisten denken.
Leistungsübersicht Pflegegrad 1
- • Haushaltshilfe
- • Betreuungsleistungen
- • Alltagsbegleitung
- • Nachbarschaftshilfe
- • Pflegebegleitung
- • Nicht genutzte Beträge bis 30. Juni des Folgejahres abrufen -- danach weg
- • Nur zugelassene Anbieter werden erstattet, keine Privatpersonen
- • Belege zeitnah bei der Kasse einreichen, nicht stapeln
- • Tipp: Fragen Sie Ihre Kasse nach einer Liste zugelassener Dienste in Ihrer Nähe
24-Stunden-Betreuung mit Pflegegrad 1
Wann eine 24h-Betreuungskraft bei Pflegegrad 1 sinnvoll ist
Ich sage das den Familien auch ganz offen: Die meisten Menschen mit Pflegegrad 1 brauchen noch keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Aber ich habe auch Fälle, wo es trotzdem passt -- zum Beispiel eine 84-jährige Dame in Steglitz, die körperlich fit ist, aber allein lebt und sich nachts vor Einbrechern fürchtet. Oder ein Ehepaar, dessen Kinder in München arbeiten und nicht jeden Tag vorbeikommen können. Da geht es weniger um Pflege, mehr um Sicherheit und Gesellschaft.
Konkret übernimmt die Betreuungskraft:
- • Gemeinsames Kochen, Einkaufen, Haushalt
- • Erinnerung an Medikamente (keine medizinische Pflege)
- • Begleitung zum Arzt oder zur Apotheke
- • Gesprächspartnerin im Alltag
- • Nächtliche Anwesenheit bei Unsicherheit
- • Keine Behandlungspflege -- dafür braucht es einen Pflegedienst
Finanzierung mit Pflegegrad 1:
Tipps für Angehörige
- • Entlastungsbetrag sofort beantragen -- er wird nicht rückwirkend gezahlt, jeder verpasste Monat ist verlorenes Geld
- • Pflegekurs bei Ihrer Kasse besuchen -- kostenlos, steht Ihnen gesetzlich zu, und Sie lernen Handgriffe, die den Alltag leichter machen
- • Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI wahrnehmen -- die Kasse muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen einen Termin anbieten
- • Führen Sie ein Pflegetagebuch. Falls sich der Zustand verschlechtert, haben Sie für den Höherstufungsantrag alles dokumentiert
- • Und das Wichtigste: Nehmen Sie Ihre eigene Belastung ernst. Ich erlebe es ständig, dass Angehörige sich aufopfern, bis sie selbst krank werden
- • Medikamenten-App mit Erinnerung (z.B. Medisafe) -- hilft bei der Tabletten-Vergesslichkeit
- • Hausnotruf-System -- die Kasse zahlt 25,50 EUR/Monat Zuschuss, auch bei Pflegegrad 1
- • Tablet für Videoanrufe -- viele ältere Menschen gewöhnen sich schneller daran als man denkt
- • Herdabschaltung mit Sensor -- kostet ab 80 EUR, kann Brände verhindern
- • GPS-Tracker für den Schlüssel -- klingt banal, spart aber viel Stress
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1
Meine Mutter hat Pflegegrad 1 -- reichen 131 EUR für eine Betreuungskraft?
Nein, der Entlastungsbetrag von 131 EUR deckt nur einen Bruchteil der Kosten einer 24-Stunden-Betreuung (ab 2.410 EUR/Monat). Die Differenz tragen Sie privat. Der Entlastungsbetrag hilft aber zum Beispiel für stundenweise Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung über zugelassene Anbieter.
Kann ich von Pflegegrad 1 auf einen höheren Pflegegrad wechseln?
Ja, jederzeit. Und ich rate Familien oft dazu, nicht zu lange zu warten. Wenn Ihr Angehöriger nach einem Sturz plötzlich unsicher läuft oder die Vergesslichkeit zunimmt -- dann stellen Sie den Höherstufungsantrag. Führen Sie vorher zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch, das macht beim Gutachtertermin den Unterschied. Ab Pflegegrad 2 gibt es 347 EUR Pflegegeld im Monat -- das ist ein großer Sprung gegenüber dem reinen Entlastungsbetrag.
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht ausnutze?
Das ist einer der häufigsten Fehler, die ich sehe: Familien lassen das Geld einfach liegen. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden -- danach sind sie weg. Konkret: Wenn Sie 2025 nichts abrufen, haben Sie bis 30. Juni 2026 Zeit, die 1.572 EUR (12 x 131 EUR) noch zu nutzen. Mein Tipp: Buchen Sie eine regelmäßige Haushaltshilfe über einen zugelassenen Anbieter, dann verfällt nichts.
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Persönliche Beratung zur 24-Stunden-Betreuung mit Pflegegrad 1
Ich bin Roksana Reblitz. In 15 Minuten am Telefon kläre ich mit Ihnen, ob eine 24h-Betreuung bei Pflegegrad 1 überhaupt sinnvoll ist -- oder ob es erstmal andere Lösungen gibt. Ich sage Ihnen auch ehrlich, wenn es ohne Betreuungskraft geht.
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