Pflegegrad 1: 24-Stunden-Betreuung zu Hause
Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 131€ Entlastungsbetrag monatlich. Erfahren Sie, wie Sie diesen optimal für häusliche Betreuung nutzen können.
Was ist Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wird bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Die Person kann grundsätzlich noch eigenständig leben, benötigt aber erste Unterstützung im Alltag.
- • Leichte kognitive Beeinträchtigungen
- • Probleme beim Einkaufen oder Kochen
- • Unsicherheit bei der Medikamenteneinnahme
- • Schwierigkeiten beim Treppensteigen
- • Probleme bei der Haushaltsführung
- • Beginnende Vergesslichkeit
Gesamtpunkte für Pflegegrad 1:
Die Bewertung erfolgt durch MDK/MEDICPROOF nach einem strukturierten Begutachtungsverfahren.
Leistungsübersicht Pflegegrad 1
- • Haushaltshilfe
- • Betreuungsleistungen
- • Alltagsbegleitung
- • Nachbarschaftshilfe
- • Pflegebegleitung
- • Nicht übertragbar auf nächstes Jahr
- • Nur von zugelassenen Anbietern
- • Anträge bei Pflegekasse stellen
- • Belege sammeln und einreichen
24-Stunden-Betreuung mit Pflegegrad 1
Perfekt für den Beginn der Pflegebedürftigkeit
Mit Pflegegrad 1 sind Sie noch weitgehend selbstständig, benötigen aber erste Unterstützung im Alltag. Eine 24-Stunden-Betreuungskraft bietet Ihnen genau die richtige Unterstützung: da sein, wenn Sie sie brauchen.
Was eine Betreuungskraft für Sie tut:
- • Gesellschaft und emotionale Unterstützung
- • Hilfe bei der Haushaltsführung
- • Erinnerung an Medikamenteneinnahme
- • Begleitung zu Arztterminen
- • Einkaufen und Besorgungen
- • Sicherheit rund um die Uhr
Finanzierung mit Pflegegrad 1:
Tipps für Angehörige
- • Regelmäßige Pausen einplanen
- • Entlastungsbetrag nutzen
- • Beratungsangebote wahrnehmen
- • Unterstützung annehmen
- • Pflegekurs besuchen
- • Medikamenten-Apps
- • Erinnerungs-Apps
- • Notfall-Apps
- • Hausnotruf-Systeme
- • Tablet für Videoanrufe
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein, bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Sie erhalten jedoch den monatlichen Entlastungsbetrag von 131€ für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Kann ich von Pflegegrad 1 auf einen höheren Pflegegrad wechseln?
Ja, wenn sich Ihr Zustand verschlechtert, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen. Eine erneute Begutachtung wird dann durchgeführt.
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht ausnutze?
Nicht genutzte Beträge verfallen am Jahresende. Es ist daher wichtig, den Entlastungsbetrag regelmäßig für zugelassene Dienstleistungen zu verwenden.
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