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Pflegegrad 1: 24-Stunden-Betreuung zu Hause

Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 131€ Entlastungsbetrag monatlich. Erfahren Sie, wie Sie diesen optimal für häusliche Betreuung nutzen können.

Was ist Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 wird bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Die Person kann grundsätzlich noch eigenständig leben, benötigt aber erste Unterstützung im Alltag.

Typische Einschränkungen
  • • Leichte kognitive Beeinträchtigungen
  • • Probleme beim Einkaufen oder Kochen
  • • Unsicherheit bei der Medikamenteneinnahme
  • • Schwierigkeiten beim Treppensteigen
  • • Probleme bei der Haushaltsführung
  • • Beginnende Vergesslichkeit
Punktebewertung

Gesamtpunkte für Pflegegrad 1:

12,5 - 27 Punkte

Die Bewertung erfolgt durch MDK/MEDICPROOF nach einem strukturierten Begutachtungsverfahren.

Leistungsübersicht Pflegegrad 1

Finanzielle Leistungen 2025
131 €
Entlastungsbetrag
monatlich
Pflegegeld
Sachleistungen
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Verwendung des Entlastungsbetrags
Erlaubte Verwendung:
  • • Haushaltshilfe
  • • Betreuungsleistungen
  • • Alltagsbegleitung
  • • Nachbarschaftshilfe
  • • Pflegebegleitung
Wichtige Hinweise:
  • • Nicht übertragbar auf nächstes Jahr
  • • Nur von zugelassenen Anbietern
  • • Anträge bei Pflegekasse stellen
  • • Belege sammeln und einreichen

24-Stunden-Betreuung mit Pflegegrad 1

Perfekt für den Beginn der Pflegebedürftigkeit

Mit Pflegegrad 1 sind Sie noch weitgehend selbstständig, benötigen aber erste Unterstützung im Alltag. Eine 24-Stunden-Betreuungskraft bietet Ihnen genau die richtige Unterstützung: da sein, wenn Sie sie brauchen.

Was eine Betreuungskraft für Sie tut:

  • • Gesellschaft und emotionale Unterstützung
  • • Hilfe bei der Haushaltsführung
  • • Erinnerung an Medikamenteneinnahme
  • • Begleitung zu Arztterminen
  • • Einkaufen und Besorgungen
  • • Sicherheit rund um die Uhr

Finanzierung mit Pflegegrad 1:

Entlastungsbetrag 131 €
Eigenbeteiligung pro Monat ca. 1.800-2.200 €

Tipps für Angehörige

Selbstfürsorge
  • • Regelmäßige Pausen einplanen
  • • Entlastungsbetrag nutzen
  • • Beratungsangebote wahrnehmen
  • • Unterstützung annehmen
  • • Pflegekurs besuchen
Digitale Helfer
  • • Medikamenten-Apps
  • • Erinnerungs-Apps
  • • Notfall-Apps
  • • Hausnotruf-Systeme
  • • Tablet für Videoanrufe

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein, bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Sie erhalten jedoch den monatlichen Entlastungsbetrag von 131€ für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Kann ich von Pflegegrad 1 auf einen höheren Pflegegrad wechseln?

Ja, wenn sich Ihr Zustand verschlechtert, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen. Eine erneute Begutachtung wird dann durchgeführt.

Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht ausnutze?

Nicht genutzte Beträge verfallen am Jahresende. Es ist daher wichtig, den Entlastungsbetrag regelmäßig für zugelassene Dienstleistungen zu verwenden.

Persönliche Beratung zur 24-Stunden-Betreuung mit Pflegegrad 1

Roksana Reblitz berät Sie mit Herz und Verständnis, wie Sie mit Pflegegrad 1 eine passende 24-Stunden-Betreuung finden und finanzieren können.

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