Verhinderungspflege - Zeit für pflegende Angehörige

1.685 € pro Jahr für Ihre Auszeit. Wenn Sie als pflegende Person verhindert sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege.

1.685 €

Budget pro Jahr

(Stand 2025)

6 Wochen

Maximale Dauer

42 Tage/Jahr

Flexibel

Stundenweise möglich

Ab 8 Std./Tag

+927 €

Mit Kurzzeitpflege

Kombinierbar

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) springt ein, wenn die normale Pflegeperson verhindert ist - sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen.

Wann haben Sie Anspruch?
  • Pflegegrad 2 bis 5 vorhanden
  • Mindestens 6 Monate häusliche Pflege
  • Pflegeperson ist verhindert
Typische Gründe für Verhinderungspflege:

Urlaub

Erholung ist wichtig

Krankheit

Bei eigener Erkrankung

Beruf

Termine & Verpflichtungen

Reha/Kur

Eigene Gesundheit

Gut zu wissen:

Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden! Bei weniger als 8 Stunden täglich wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

Wer kann die Ersatzpflege übernehmen?

Verwandte bis 2. Grad

Reduzierte Leistung!

Max. 1,5-faches Pflegegeld

Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegerkinder

Beispiel bei Pflegegrad 3:
Max. 898,50 € statt 1.685 €

Entfernte Verwandte

Volle Leistung!

Bis zu 1.685 €

Cousins, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen und Verschwägerte

Wichtig: Keine gemeinsame häusliche Gemeinschaft!

Professionelle Kräfte

Volle Leistung!

Bis zu 1.685 €

Pflegedienste, Einzelpflegekräfte, Nachbarschaftshilfe, Betreuungskräfte

Empfohlen! Professionelle Betreuung ohne Einschränkungen

Stundenweise Verhinderungspflege - Die clevere Lösung

So funktioniert's

Unter 8 Stunden täglich

Pflegegeld wird NICHT gekürzt!

Ab 8 Stunden täglich

Gilt als voller Tag, Pflegegeld wird anteilig gekürzt

Clever kombinieren:

Nutzen Sie stundenweise Verhinderungspflege für regelmäßige Termine, Sport oder Erledigungen - ohne Kürzung des Pflegegeldes!

Beispiele für stundenweise Nutzung

🏪
Wocheneinkauf

3 Stunden Betreuung während Sie einkaufen

🏥
Arzttermine

4 Stunden für eigene Gesundheitsvorsorge

🎭
Kultur & Freizeit

5 Stunden für Theater, Kino oder Konzert

🏃
Sport & Hobby

2 Stunden für Fitnessstudio oder Verein

Ihr Verhinderungspflege-Budget

Grundbudget

1.685 €

pro Jahr

Für bis zu 6 Wochen (42 Tage) Ersatzpflege durch nicht nahe Verwandte oder professionelle Kräfte.

Aufstockung möglich

+927 €

aus Kurzzeitpflege

Nicht genutzte Kurzzeitpflege kann zu 50% für Verhinderungspflege verwendet werden.

Maximales Budget bei voller Ausschöpfung:

2.612 €

für Ihre Auszeiten im Jahr

Verhinderungspflege beantragen - So geht's

Ablauf der Beantragung

1
Ersatzpflege organisieren

Pflegedienst, Verwandte oder Bekannte als Vertretung finden

2
Formular ausfüllen

Antrag bei der Pflegekasse - meist erst nach der Pflege

3
Nachweise sammeln

Rechnungen, Quittungen oder Tätigkeitsnachweise aufbewahren

4
Abrechnung einreichen

Unterlagen an Pflegekasse senden und Erstattung erhalten

Wichtige Tipps

Rückwirkende Abrechnung

Verhinderungspflege kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden! Heben Sie alle Belege gut auf.

Privatpersonen als Pflegekraft

Bei Privatpersonen reicht oft eine einfache Quittung mit Name, Datum, Stunden und Unterschrift.

Keine Vorab-Genehmigung nötig

Sie müssen die Verhinderungspflege nicht vorher beantragen. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Inanspruchnahme.

Clever kombinieren: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege aufstocken

Grundbudget:

1.685 €

+ 50% aus Kurzzeitpflege:

+927 €

Gesamt:

2.612 €

Kurzzeitpflege aufstocken

Grundbudget:

1.854 €

+ 100% aus Verhinderungspflege:

+1.685 €

Gesamt:

3.539 €

Wichtig zu beachten:

  • • Sie können nicht beide Leistungen gleichzeitig voll ausschöpfen
  • • Übertragung nur möglich, wenn Budget noch nicht aufgebraucht
  • • Planen Sie Ihren Bedarf für das ganze Jahr voraus

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Kann ich Verhinderungspflege auch für wenige Stunden nutzen?

Ja! Verhinderungspflege kann stundenweise genutzt werden. Besonders praktisch: Bei weniger als 8 Stunden täglich wird Ihr Pflegegeld nicht gekürzt. So können Sie regelmäßig Auszeiten nehmen, ohne finanzielle Einbußen.

Was ist wenn mein Sohn/meine Tochter die Pflege übernimmt?

Kinder gehören zu den Verwandten 1. Grades. Hier gibt es nur das 1,5-fache des Pflegegeldes (z.B. bei Pflegegrad 3: 898,50 € statt 1.685 €). Zusätzlich können aber nachgewiesene Verdienstausfälle und Fahrtkosten bis zur Höchstgrenze erstattet werden.

Verfällt nicht genutztes Budget am Jahresende?

Ja, das Verhinderungspflege-Budget verfällt am 31.12. und kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Aber: Sie können Leistungen bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen! Wenn Sie also Belege von früheren Jahren haben, reichen Sie diese ein.

Kann ich mehrere Pflegepersonen gleichzeitig abrechnen?

Ja, Sie können verschiedene Ersatzpflegepersonen einsetzen und abrechnen. Zum Beispiel vormittags den Pflegedienst und nachmittags die Nachbarin. Wichtig ist nur, dass das Gesamtbudget von 1.685 € nicht überschritten wird.

Muss die Ersatzpflegeperson qualifiziert sein?

Nein, eine spezielle Qualifikation ist nicht erforderlich. Die Ersatzpflegeperson muss lediglich in der Lage sein, die notwendige Pflege zu übernehmen. Das können auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte sein.

Nutzen Sie Ihre Verhinderungspflege optimal

Wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten und vermitteln passende Ersatzpflegekräfte