Verhinderungspflege - Zeit für pflegende Angehörige
1.685 € pro Jahr für Ihre Auszeit. Wenn Sie als pflegende Person verhindert sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege.
Budget pro Jahr
(Stand 2025)
Maximale Dauer
42 Tage/Jahr
Stundenweise möglich
Ab 8 Std./Tag
Mit Kurzzeitpflege
Kombinierbar
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) springt ein, wenn die normale Pflegeperson verhindert ist - sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen.
- Pflegegrad 2 bis 5 vorhanden
- Mindestens 6 Monate häusliche Pflege
- Pflegeperson ist verhindert
Urlaub
Erholung ist wichtig
Krankheit
Bei eigener Erkrankung
Beruf
Termine & Verpflichtungen
Reha/Kur
Eigene Gesundheit
Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden! Bei weniger als 8 Stunden täglich wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
Wer kann die Ersatzpflege übernehmen?
Reduzierte Leistung!
Max. 1,5-faches Pflegegeld
Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegerkinder
Beispiel bei Pflegegrad 3:
Max. 898,50 € statt 1.685 €
Volle Leistung!
Bis zu 1.685 €
Cousins, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen und Verschwägerte
Wichtig: Keine gemeinsame häusliche Gemeinschaft!
Volle Leistung!
Bis zu 1.685 €
Pflegedienste, Einzelpflegekräfte, Nachbarschaftshilfe, Betreuungskräfte
Empfohlen! Professionelle Betreuung ohne Einschränkungen
Stundenweise Verhinderungspflege - Die clevere Lösung
So funktioniert's
Pflegegeld wird NICHT gekürzt!
Gilt als voller Tag, Pflegegeld wird anteilig gekürzt
Nutzen Sie stundenweise Verhinderungspflege für regelmäßige Termine, Sport oder Erledigungen - ohne Kürzung des Pflegegeldes!
Beispiele für stundenweise Nutzung
3 Stunden Betreuung während Sie einkaufen
4 Stunden für eigene Gesundheitsvorsorge
5 Stunden für Theater, Kino oder Konzert
2 Stunden für Fitnessstudio oder Verein
Ihr Verhinderungspflege-Budget
Grundbudget
1.685 €
pro Jahr
Für bis zu 6 Wochen (42 Tage) Ersatzpflege durch nicht nahe Verwandte oder professionelle Kräfte.
Aufstockung möglich
+927 €
aus Kurzzeitpflege
Nicht genutzte Kurzzeitpflege kann zu 50% für Verhinderungspflege verwendet werden.
2.612 €
für Ihre Auszeiten im Jahr
Verhinderungspflege beantragen - So geht's
Ablauf der Beantragung
Pflegedienst, Verwandte oder Bekannte als Vertretung finden
Antrag bei der Pflegekasse - meist erst nach der Pflege
Rechnungen, Quittungen oder Tätigkeitsnachweise aufbewahren
Unterlagen an Pflegekasse senden und Erstattung erhalten
Wichtige Tipps
Verhinderungspflege kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden! Heben Sie alle Belege gut auf.
Bei Privatpersonen reicht oft eine einfache Quittung mit Name, Datum, Stunden und Unterschrift.
Sie müssen die Verhinderungspflege nicht vorher beantragen. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Inanspruchnahme.
Clever kombinieren: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege aufstocken
Grundbudget:
1.685 €
+ 50% aus Kurzzeitpflege:
+927 €
Gesamt:
2.612 €
Kurzzeitpflege aufstocken
Grundbudget:
1.854 €
+ 100% aus Verhinderungspflege:
+1.685 €
Gesamt:
3.539 €
Wichtig zu beachten:
- • Sie können nicht beide Leistungen gleichzeitig voll ausschöpfen
- • Übertragung nur möglich, wenn Budget noch nicht aufgebraucht
- • Planen Sie Ihren Bedarf für das ganze Jahr voraus
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Kann ich Verhinderungspflege auch für wenige Stunden nutzen?
Ja! Verhinderungspflege kann stundenweise genutzt werden. Besonders praktisch: Bei weniger als 8 Stunden täglich wird Ihr Pflegegeld nicht gekürzt. So können Sie regelmäßig Auszeiten nehmen, ohne finanzielle Einbußen.
Was ist wenn mein Sohn/meine Tochter die Pflege übernimmt?
Kinder gehören zu den Verwandten 1. Grades. Hier gibt es nur das 1,5-fache des Pflegegeldes (z.B. bei Pflegegrad 3: 898,50 € statt 1.685 €). Zusätzlich können aber nachgewiesene Verdienstausfälle und Fahrtkosten bis zur Höchstgrenze erstattet werden.
Verfällt nicht genutztes Budget am Jahresende?
Ja, das Verhinderungspflege-Budget verfällt am 31.12. und kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Aber: Sie können Leistungen bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen! Wenn Sie also Belege von früheren Jahren haben, reichen Sie diese ein.
Kann ich mehrere Pflegepersonen gleichzeitig abrechnen?
Ja, Sie können verschiedene Ersatzpflegepersonen einsetzen und abrechnen. Zum Beispiel vormittags den Pflegedienst und nachmittags die Nachbarin. Wichtig ist nur, dass das Gesamtbudget von 1.685 € nicht überschritten wird.
Muss die Ersatzpflegeperson qualifiziert sein?
Nein, eine spezielle Qualifikation ist nicht erforderlich. Die Ersatzpflegeperson muss lediglich in der Lage sein, die notwendige Pflege zu übernehmen. Das können auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte sein.
Nutzen Sie Ihre Verhinderungspflege optimal
Wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten und vermitteln passende Ersatzpflegekräfte