Pflegegrade 1-5 im Vergleich 2026

"Welcher Pflegegrad passt?" -- diese Frage höre ich, Roksana Reblitz, mehrmals am Tag. Wenn ich die Pflegegrade im Vergleich erkläre, zeige ich immer zuerst die Tabelle: alle fünf Stufen nebeneinander mit Punkten, Geld und was dahintersteckt. Aber Vorsicht: Die Tabelle zeigt die Maximalbeträge. Was bei Ihnen tatsächlich ankommt, hängt davon ab, wie Sie Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren.

Überblick Pflegegrade

Wichtig: Seit 2017 gibt es 5 Pflegegrade statt der alten 3 Pflegestufen. Das verwechseln viele noch. Der Gutachter bewertet 6 Module mit unterschiedlicher Gewichtung -- das Ergebnis sind 0 bis 100 Punkte. Was die wenigsten wissen: Modul 4 (Selbstversorgung: Waschen, Anziehen, Essen) macht allein 40 % der Gesamtpunktzahl aus. Deshalb ist es so wichtig, beim Gutachterbesuch nichts zu beschönigen.

Begutachtungskriterien

  • Modul 1: Mobilität (10%)
  • Modul 2: Kognitive Fähigkeiten (15%)
  • Modul 3: Verhaltensweisen (15%)
  • Modul 4: Selbstversorgung (40%)
  • Modul 5: Bewältigung von Belastungen (20%)
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens (15%)

Schnellübersicht

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung + besondere Anforderungen

Leistungen im Vergleich 2026

Leistungsart Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld (monatlich) 347 € 599 € 800 € 990 €
Sachleistungen (monatlich) 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Entlastungsbetrag (monatlich) 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Kurzzeitpflege (jährlich) 1.854 € 1.854 € 1.854 € 1.854 €
Verhinderungspflege (jährlich) 1.685 € 1.685 € 1.685 € 1.685 €

Hinweis: Alle Beträge gelten für 2025/2026 (seit der PUEG-Erhöhung zum 1. Januar 2025). Pflegegeld und Sachleistungen können nicht gleichzeitig in voller Höhe bezogen werden (Kombinationsleistung möglich).

PUEG-Reform 2025: Die wichtigsten Änderungen

📈 Leistungserhöhung um 4,5%

Alle Pflegeleistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht. Das klingt nach wenig, macht aber bei Pflegegrad 5 immerhin 43 EUR mehr im Monat aus. Ab 2028 soll die Anpassung automatisch an die Inflation gekoppelt werden -- dann müssen Familien nicht mehr auf politische Entscheidungen warten.

Beispiel Pflegegrad 3: 599€ statt 573€
Entlastungsbetrag: 131€ statt 125€

Flexibles Entlastungsbudget

Ab Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen Jahresbudget von 3.539 EUR zusammengelegt. Das ist eine echte Erleichterung: Bisher mussten Familien jonglieren, welches Töpfchen sie anzapfen. Künftig gibt es ein Budget, das Sie nutzen können, wie Sie es brauchen.

  • ✓ Keine 6-Monate-Wartezeit mehr
  • ✓ Flexiblere Nutzung der Mittel
  • ✓ Für alle Pflegegrade ab Pflegegrad 2

Tipp: Umwandlungsanspruch nutzen

Sie können bis zu 40 % Ihrer nicht genutzten Pflegesachleistungen für zusätzliche Betreuungsangebote umwandeln. Ein Beispiel: Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 598,80 EUR extra für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Die meisten Familien wissen das gar nicht -- fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

Häufige Fragen zu Pflegegraden

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und sagen Sie: "Ich möchte Leistungen der Pflegeversicherung beantragen." Ein Satz genügt. Die Kasse schickt Formulare, dann kommt ein Gutachter vom MD (gesetzlich Versicherte) oder MEDICPROOF (privat Versicherte). Die Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt. Ergebnis: meist innerhalb von 25 Arbeitstagen.

Kann ich einen höheren Pflegegrad beantragen?

Ja, jederzeit. Beispiel: Ihre Mutter hat Pflegegrad 2, stürzt und braucht danach bei fast allem Hilfe. Sie rufen die Kasse an, stellen einen Höherstufungsantrag, ein neuer Gutachter kommt. Bei Ablehnung haben Sie 4 Wochen für Widerspruch -- und sollten ihn nutzen, denn rund ein Drittel der Widersprüche hat Erfolg.

Welche Kombinationen von Leistungen sind möglich?

Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich mischen: Nutzen Sie z.B. 40 % der Sachleistungen, bleiben 60 % des Pflegegeldes. Der Entlastungsbetrag (131 EUR) kommt obendrauf. Außerdem können Sie bis zu 50 % der nicht genutzten Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen -- und umgekehrt. Das Verhältnis lässt sich monatlich ändern.

Welcher Pflegegrad? Welche Leistungen? Was ist realistisch?

Ich bin Roksana Reblitz und kläre mit Ihnen in 15 Minuten am Telefon, welche Leistungen Sie bisher nicht nutzen und ob eine 24h-Betreuung für Ihre Situation passt. Kein Verkaufsgespräch -- ich sage Ihnen auch, wenn es ohne Betreuungskraft geht.

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