Pflegegrade 1-5 im Vergleich 2025
Alle Voraussetzungen, Leistungen & Tipps für den Antrag. Finden Sie den passenden Pflegegrad für Ihre Situation.
Überblick Pflegegrade
Wichtig: Seit 2017 gibt es 5 Pflegegrade (statt der alten 3 Pflegestufen). Die Begutachtung erfolgt durch 6 Module, die unterschiedlich gewichtet werden.
Begutachtungskriterien
- • Modul 1: Mobilität (10%)
- • Modul 2: Kognitive Fähigkeiten (15%)
- • Modul 3: Verhaltensweisen (15%)
- • Modul 4: Selbstversorgung (40%)
- • Modul 5: Bewältigung von Belastungen (20%)
- • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens (15%)
Schnellübersicht
- • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung
- • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung
- • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung
- • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung
- • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung + besondere Anforderungen
Leistungen im Vergleich 2025
Leistungsart | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld (monatlich) | — | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Sachleistungen (monatlich) | — | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Entlastungsbetrag (monatlich) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Kurzzeitpflege (jährlich) | — | 1.854 € | 1.854 € | 1.854 € | 1.854 € |
Verhinderungspflege (jährlich) | — | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € |
Hinweis: Alle Beträge gelten für 2025. Pflegegeld und Sachleistungen können nicht gleichzeitig in voller Höhe bezogen werden (Kombinationsleistung möglich).
Detaillierte Informationen
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Entlastungsbetrag 131€/Monat.
Mehr erfahren →Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung. Pflegegeld 347€ oder Sachleistungen 796€/Monat.
Mehr erfahren →Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung. Pflegegeld 599€ oder Sachleistungen 1.497€/Monat.
Mehr erfahren →Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung. Pflegegeld 800€ oder Sachleistungen 1.859€/Monat.
Mehr erfahren →Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen. Pflegegeld 990€ oder Sachleistungen 2.299€/Monat.
Mehr erfahren →PUEG-Reform 2025: Die wichtigsten Änderungen
📈 Leistungserhöhung um 4,5%
Alle Pflegeleistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5% erhöht. Ab 2028 erfolgt eine automatische jährliche Anpassung an die Inflation.
🔄 Flexibles Entlastungsbudget
Ab Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen Jahresbudget von 3.539€ zusammengelegt.
- ✓ Keine 6-Monate-Wartezeit mehr
- ✓ Flexiblere Nutzung der Mittel
- ✓ Für alle Pflegegrade ab Pflegegrad 2
Tipp: Umwandlungsanspruch nutzen
Sie können bis zu 40% Ihrer nicht genutzten Pflegesachleistungen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Das erhöht Ihre Flexibilität bei der Versorgung erheblich!
Häufige Fragen zu Pflegegraden
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse (bei der Krankenkasse). Nach Antragstellung erfolgt die Begutachtung durch den MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) meist innerhalb von 25 Arbeitstagen.
Kann ich einen höheren Pflegegrad beantragen?
Ja, wenn sich der Zustand verschlechtert hat, können Sie einen Höherstufungsantrag stellen. Dies ist jederzeit möglich. Bei Ablehnung haben Sie 4 Wochen Zeit für Widerspruch.
Welche Kombinationen von Leistungen sind möglich?
Sie können Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren (Kombinationsleistung). Der Entlastungsbetrag von 131€ kommt zusätzlich dazu. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können teilweise miteinander verrechnet werden.
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Roksana Reblitz berät Sie mit Herz und Verständnis, wie Sie die passende 24-Stunden-Betreuung für Ihren Pflegegrad finden und optimal nutzen können.
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