Pflegegrad 5: Wenn alles auf Pflege ausgerichtet ist
Bei Pflegegrad 5 ist der gesamte Alltag auf Pflege ausgerichtet -- Ihr Angehöriger ist rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen, oft auch auf medizinische Versorgung. Hier erfahren Sie, welche Leistungen die Kasse maximal zahlt, was eine häusliche Versorgung tatsächlich kostet und wo die Grenzen des Möglichen liegen.
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Ein Bild aus dem Alltag: Herr K. in Charlottenburg liegt seit einem Schlaganfall im Bett. Er kann weder Arme noch Beine bewegen, wird über eine PEG-Sonde ernährt und braucht alle zwei Stunden eine Lagerung, um Druckgeschwüre zu verhindern. Nachts muss jemand da sein, der absaugt und die Vitalzeichen im Blick hat. Das ist Pflegegrad 5 -- die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) liegen 90 bis 100 Punkte vor. Entscheidend sind die "besonderen Anforderungen": Gebrauchsunfähigkeit aller Extremitäten, Wachkoma, Beatmungspflicht oder die Notwendigkeit, dass nachts regelmäßig zwei Pflegekräfte gleichzeitig helfen müssen.
Leistungen bei Pflegegrad 5 (Stand 2026)
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
990 € monatlich
Dieses Geld überweist die Kasse direkt an Sie, wenn Angehörige oder Bekannte die tägliche Pflege übernehmen. Sie müssen keinen Nachweis führen, wie Sie es verwenden.
Pflegesachleistungen
2.299 € monatlich
Wird direkt an einen zugelassenen Pflegedienst gezahlt -- für Grundpflege, Medikamentengabe, Verbandswechsel oder andere Maßnahmen der Behandlungspflege.
Kombinationsleistung möglich
Auch bei Pflegegrad 5 können Sie Sach- und Geldleistungen mischen -- die Beträge sind hier am höchsten. Nutzen Sie z.B. nur 50% der Sachleistungen (1.149,50 €), erhalten Sie noch 50% des Pflegegeldes (495 €).
131 € monatlich
2.214 € monatlich
1.685 € jährlich
1.854 € jährlich
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € monatlich
- Hausnotruf: 25,50 € monatlich
- Wohnraumanpassung: bis 4.180 € pro Maßnahme
- Vollstationäre Pflege: 2.195 € monatlich
Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Punktebereich bei der Begutachtung: 90 bis 100 Punkte
+ Besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Typische Einschränkungen bei Pflegegrad 5:
- • Vollständige Immobilität (Bettlägerigkeit)
- • Gebrauchsunfähigkeit aller Extremitäten
- • Künstliche Beatmung oder Tracheostoma
- • Wachkoma oder vergleichbare Zustände
- • Vollständige Übernahme aller Verrichtungen
- • Intensivpflegerische Versorgung nötig
- • Spezielle Krankenbeobachtung erforderlich
- • Häufige Interventionen auch nachts
- • Dauerhafte Anwesenheit einer Pflegekraft
- • Komplexe medizinische Versorgung
- • Palliativpflege bei Sterbenden
- • Mehrere Pflegekräfte gleichzeitig nötig
Auch bei weniger als 90 Punkten kann Pflegegrad 5 zuerkannt werden, wenn besondere Anforderungen vorliegen. Dies betrifft z.B. Menschen mit vollständiger Lähmung aller Extremitäten oder im Wachkoma.
So beantragen Sie Pflegegrad 5
Bei Pflegegrad 5 gilt: Immer Eilantrag. Sagen Sie am Telefon ausdrücklich: "Es handelt sich um einen Eilantrag wegen schwerster Pflegebedürftigkeit." Dann muss die Kasse innerhalb einer Woche reagieren. Oft können Sie den Antrag auch direkt über den Sozialdienst im Krankenhaus stellen lassen -- das spart Zeit in einer ohnehin belastenden Situation.
Sammeln Sie alles, was Sie haben: Arztbriefe, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus, Diagnosen, Pflegedokumentation. Je mehr Papier, desto schneller geht es. Der Gutachter kann anhand der Unterlagen oft schon vorab einschätzen, welcher Pflegegrad realistisch ist.
Der Gutachter kommt dorthin, wo Ihr Angehöriger liegt -- ans Krankenhausbett, in die Reha oder nach Hause. Bitten Sie den Sozialdienst, dabei zu sein. Die kennen den Ablauf und können wichtige Details ergänzen, die Ihnen in der Aufregung nicht einfallen.
Bei Eilanträgen kommt der Bescheid innerhalb von ein bis zwei Wochen. Und das Wichtigste: Alle Leistungen gelten rückwirkend ab dem Tag Ihrer Antragstellung. Deshalb sage ich den Familien immer: Rufen Sie heute noch an, selbst wenn Sie die Formulare erst nächste Woche ausfüllen.
Wenn sich der Zustand plötzlich verschlechtert (z.B. nach Schlaganfall), kann auch bei bestehendem niedrigerem Pflegegrad sofort ein Höherstufungsantrag auf Pflegegrad 5 gestellt werden.
Leistungsübersicht 2025/2026: PUEG-Reform
Leistungserhöhungen seit 1. Januar 2025 (gültig 2026):
- • Alle Pflegeleistungen wurden um 4,5% erhöht
- • Ab 2028 erfolgt automatische Anpassung an die Inflation
- • Entlastungsbetrag steigt von 125€ auf 131€
Maximale Unterstützung bei Pflegegrad 5:
Als höchster Pflegegrad erhalten Sie die maximalen Leistungen. Nutzen Sie den Umwandlungsanspruch für zusätzliche Betreuung:
Beispiel bei Pflegegrad 5:
40% von 2.299€ = bis zu 919,60€ zusätzlich für Betreuung
🏥 Außerklinische Intensivpflege:
Bei Bedarf an Intensivpflege übernimmt die Krankenkasse zusätzlich die Kosten für medizinische Behandlungspflege. Diese Leistungen kommen zu den Pflegeleistungen hinzu.
24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 5
Bei Pflegegrad 5 ist eine 24h-Betreuung der Normalfall. Aber: Eine Betreuungskraft allein reicht hier fast nie aus. Sie brauchen zusätzlich einen ambulanten Intensivpflegedienst für medizinische Leistungen wie Beatmung, Tracheostoma-Pflege oder Injektionen. Und Sie sollten wissen: Die Betreuungskraft braucht ein eigenes Zimmer und gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten -- bei sehr schweren Fällen arbeiten deshalb zwei Kräfte im Wechsel.
- 24/7 Präsenz mit pflegerischer Qualifikation erforderlich
- Kombination aus 24-Stunden-Kraft und ambulantem Intensivpflegedienst
- Spezialkenntnisse bei Beatmung oder Tracheostoma nötig
- Oft zwei Betreuungskräfte im Wechsel erforderlich
Ehrlich gesagt: Bei Pflegegrad 5 mit Intensivpflegebedarf liegen die Gesamtkosten bei 4.000-6.000 EUR/Monat. Trotz aller Leistungen bleibt eine Eigenbeteiligung von 1.600-3.600 EUR. Zwei wichtige Hebel: Die Krankenkasse übernimmt Behandlungspflege nach SGB V zusätzlich, und beim Sozialamt können Sie "Hilfe zur Pflege" beantragen, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht.
- • Behandlungspflege durch Krankenkasse (SGB V)
- • Hilfe zur Pflege beim Sozialamt
- • Steuerliche Absetzbarkeit (Pflege-Pauschbetrag: 1.800 €/Jahr)
- • Landespflegegeld in einigen Bundesländern
Pflegegeld
990 € / Monat
Pflegesachleistungen
2.299 € / Monat
Punktebereich
90 - 100 Punkte
+ besondere Anforderungen
Häufige Fragen zu Pflegegrad 5
Was sind "besondere Anforderungen" bei Pflegegrad 5?
Das fragen sich viele. Besondere Anforderungen bedeutet konkret: Ihr Angehöriger kann weder Arme noch Beine benutzen, muss nachts dauerhaft beaufsichtigt werden, braucht regelmäßig zwei Pflegekräfte gleichzeitig (zum Beispiel zum Lagern), oder liegt im Wachkoma. Es geht also um Situationen, die über die "normale" schwerste Pflegebedürftigkeit hinausgehen. Der Gutachter prüft das im Einzelfall -- die reine Punktzahl allein reicht nicht.
Ist häusliche Pflege bei Pflegegrad 5 überhaupt möglich?
Ja -- und ich erlebe es häufiger als man denkt. Es braucht allerdings gute Organisation: Eine 24h-Betreuungskraft für den Alltag, einen ambulanten Intensivpflegedienst für die medizinische Versorgung, und oft spezialisierte Hilfsmittel wie Pflegebett mit Dekubitusmatratze oder Absauggerät. Die Kosten sind hoch, das stimmt. Aber viele Familien sagen mir: "Die vertraute Umgebung ist unbezahlbar. Papa erkennt sein Zimmer, riecht sein Zuhause." Und medizinisch ist die häusliche Versorgung bei guter Organisation gleichwertig.
Welche Kosten entstehen bei Pflegegrad 5 zu Hause?
Ich sage den Familien immer die ehrlichen Zahlen: Die Gesamtkosten liegen bei 4.000 bis 6.000 EUR im Monat, je nach Pflegebedarf. Von der Kasse kommen rund 2.400 EUR -- Pflegegeld plus anteilige Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Bleiben 1.600 bis 3.600 EUR Eigenbeteiligung. Aber: Die Krankenkasse übernimmt Behandlungspflege (Spritzen, Verbandswechsel, Absaugen) zusätzlich nach SGB V. Und wenn das Einkommen nicht reicht, können Sie beim Sozialamt "Hilfe zur Pflege" beantragen. Das Schonvermögen liegt aktuell bei 10.000 EUR pro Person.
Kann Pflegegrad 5 auch ohne 90 Punkte erreicht werden?
Ja, über die sogenannte Härtefall-Regelung. Wenn besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegen -- zum Beispiel bei vollständiger Lähmung aller Extremitäten, Wachkoma oder Beatmungspflicht -- kann der Gutachter Pflegegrad 5 auch mit weniger als 90 Punkten vergeben. Das ist eine Einzelfallentscheidung. Mein Rat: Legen Sie dem Gutachter alle ärztlichen Atteste vor, die die besonderen Anforderungen belegen.
Pflege zu Hause bei Pflegegrad 5 -- geht das?
Ja, oft schon. Ich bin Roksana Reblitz und sage Ihnen am Telefon offen, ob die häusliche Versorgung in Ihrem Fall funktionieren kann -- und was Sie dafür brauchen. 15 Minuten, kostenlos, ohne Vertriebsdruck.