Pflegegrad 5: Intensivpflege zu Hause
Höchste Pflegestufe – spezialisierte 24h-Betreuung mit maximaler Kompetenz
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und wird Personen zugesprochen, die eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen. Diese Personen benötigen eine außergewöhnlich intensive Pflege und Betreuung.
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) müssen 90 bis 100 Punkte erreicht werden. Zusätzlich müssen "besondere Anforderungen" vorliegen, die über die reine Punktzahl hinausgehen - etwa wenn die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine vorliegt.
Leistungen bei Pflegegrad 5 (Stand 2025)
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
990 € monatlich
Wenn Sie von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen gepflegt werden.
Pflegesachleistungen
2.299 € monatlich
Für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.
Kombinationsleistung möglich
Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Nutzen Sie z.B. nur 50% der Sachleistungen (1.149,50 €), erhalten Sie noch 50% des Pflegegeldes (495 €).
131 € monatlich
2.214 € monatlich
1.685 € jährlich
1.854 € jährlich
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € monatlich
- Hausnotruf: 25,50 € monatlich
- Wohnraumanpassung: bis 4.180 € pro Maßnahme
- Vollstationäre Pflege: 2.195 € monatlich
Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Punktebereich bei der Begutachtung: 90 bis 100 Punkte
+ Besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Typische Einschränkungen bei Pflegegrad 5:
- • Vollständige Immobilität (Bettlägerigkeit)
- • Gebrauchsunfähigkeit aller Extremitäten
- • Künstliche Beatmung oder Tracheostoma
- • Wachkoma oder vergleichbare Zustände
- • Vollständige Übernahme aller Verrichtungen
- • Intensivpflegerische Versorgung nötig
- • Spezielle Krankenbeobachtung erforderlich
- • Häufige Interventionen auch nachts
- • Dauerhafte Anwesenheit einer Pflegekraft
- • Komplexe medizinische Versorgung
- • Palliativpflege bei Sterbenden
- • Mehrere Pflegekräfte gleichzeitig nötig
Auch bei weniger als 90 Punkten kann Pflegegrad 5 zuerkannt werden, wenn besondere Anforderungen vorliegen. Dies betrifft z.B. Menschen mit vollständiger Lähmung aller Extremitäten oder im Wachkoma.
So beantragen Sie Pflegegrad 5
Bei schwerster Pflegebedürftigkeit sollte immer ein Eilantrag gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt dann vorrangig.
Fügen Sie alle relevanten Arztberichte, Krankenhausentlassungen und Diagnosen bei. Diese beschleunigen die Bearbeitung.
Bei Bettlägerigkeit erfolgt die Begutachtung am Aufenthaltsort. Der Sozialdienst kann dabei unterstützen.
Bei Eilanträgen erfolgt die Entscheidung innerhalb von 1-2 Wochen. Leistungen werden rückwirkend ab Antragstellung gewährt.
Wenn sich der Zustand plötzlich verschlechtert (z.B. nach Schlaganfall), kann auch bei bestehendem niedrigerem Pflegegrad sofort ein Höherstufungsantrag auf Pflegegrad 5 gestellt werden.
Wichtige Änderungen 2025: PUEG-Reform
Leistungserhöhungen ab 1. Januar 2025:
- • Alle Pflegeleistungen wurden um 4,5% erhöht
- • Ab 2028 erfolgt automatische Anpassung an die Inflation
- • Entlastungsbetrag steigt von 125€ auf 131€
Maximale Unterstützung bei Pflegegrad 5:
Als höchster Pflegegrad erhalten Sie die maximalen Leistungen. Nutzen Sie den Umwandlungsanspruch für zusätzliche Betreuung:
Beispiel bei Pflegegrad 5:
40% von 2.299€ = bis zu 919,60€ zusätzlich für Betreuung
🏥 Außerklinische Intensivpflege:
Bei Bedarf an Intensivpflege übernimmt die Krankenkasse zusätzlich die Kosten für medizinische Behandlungspflege. Diese Leistungen kommen zu den Pflegeleistungen hinzu.
24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 5
Bei Pflegegrad 5 ist eine 24-Stunden-Betreuung unerlässlich. Oft ist zusätzlich spezialisierte Pflege notwendig:
- 24/7 Präsenz mit pflegerischer Qualifikation erforderlich
- Kombination aus 24-Stunden-Kraft und ambulantem Intensivpflegedienst
- Spezialkenntnisse bei Beatmung oder Tracheostoma nötig
- Oft zwei Betreuungskräfte im Wechsel erforderlich
Bei Intensivpflege-Bedarf (Kosten: 4.000-6.000 €/Monat) verbleibt trotz maximaler Leistungsausschöpfung eine erhebliche Eigenbeteiligung. Prüfen Sie Zusatzleistungen der Krankenkasse bei behandlungspflegerischem Bedarf.
- • Behandlungspflege durch Krankenkasse (SGB V)
- • Hilfe zur Pflege beim Sozialamt
- • Steuerliche Absetzbarkeit (Pflege-Pauschbetrag: 1.800 €/Jahr)
- • Landespflegegeld in einigen Bundesländern
Pflegegeld
990 € / Monat
Pflegesachleistungen
2.299 € / Monat
Punktebereich
90 - 100 Punkte
+ besondere Anforderungen
Häufige Fragen zu Pflegegrad 5
Was sind "besondere Anforderungen" bei Pflegegrad 5?
Besondere Anforderungen liegen vor bei: Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine, Notwendigkeit dauerhafter Beaufsichtigung auch nachts, regelmäßige nächtliche Hilfe durch zwei Pflegekräfte gleichzeitig, oder bei Wachkoma-Patienten. Diese gehen über die reine Punktzahl hinaus.
Ist häusliche Pflege bei Pflegegrad 5 überhaupt möglich?
Ja, mit der richtigen Organisation ist häusliche Pflege möglich. Sie benötigen eine 24-Stunden-Betreuung, ambulanten Intensivpflegedienst und oft spezialisierte Hilfsmittel. Die Kosten sind hoch, aber viele Familien bevorzugen die vertraute Umgebung gegenüber einem Pflegeheim.
Welche Kosten entstehen bei Pflegegrad 5 zu Hause?
Die Gesamtkosten können 4.000-6.000 € monatlich betragen. Nach Abzug aller Leistungen (ca. 2.400 €) verbleibt eine Eigenbeteiligung von 1.600-3.600 €. Prüfen Sie zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten wie Hilfe zur Pflege oder Leistungen der Krankenkasse für Behandlungspflege.
Kann Pflegegrad 5 auch ohne 90 Punkte erreicht werden?
Ja, als "Härtefall-Regelung". Wenn besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung bestehen (z.B. vollständige Lähmung aller Extremitäten), kann Pflegegrad 5 auch mit weniger als 90 Punkten zuerkannt werden. Der Gutachter entscheidet im Einzelfall.
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