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Pflegegrad 2: Was Ihnen zusteht und wie Sie es nutzen

Pflegegrad 2 ist der Grad, bei dem ich die meisten Erstanrufe bekomme. Die Töchter sagen dann: "Mama braucht jetzt Hilfe beim Waschen, aber sie will keine Fremden im Haus." Verständlich. Hier lesen Sie, was Ihnen bei Pflegegrad 2 zusteht, wie Sie jede Leistung optimal nutzen -- und wann eine 24h-Betreuung tatsächlich sinnvoll wird.

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Stellen Sie sich vor: Ihre Mutter steht morgens auf, schafft den Weg ins Bad allein -- aber beim Duschen braucht sie jemanden, der aufpasst, dass sie nicht ausrutscht. Den Kaffee kocht sie selbst, aber den Wocheneinkauf schafft sie nicht mehr ohne Hilfe. So sieht der Alltag mit Pflegegrad 2 oft aus: eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, bei der vieles noch geht, aber eben nicht alles.

Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) müssen zwischen 27 und unter 47,5 Punkte erreicht werden. Die Bewertung deckt sechs Lebensbereiche ab -- von Mobilität über kognitive Fähigkeiten bis zur Selbstversorgung. Was viele nicht wissen: Auch nächtliches Aufstehen zur Toilette oder Vergesslichkeit bei Medikamenten fließt in die Bewertung ein.

Leistungen bei Pflegegrad 2 (Stand 2025)

Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

347 € monatlich

Dieses Geld überweist die Kasse direkt an Sie, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Über die Verwendung müssen Sie keinen Nachweis führen.

Pflegesachleistungen

796 € monatlich

Wird direkt an einen zugelassenen Pflegedienst gezahlt -- etwa für morgendliche Grundpflege oder Medikamentengabe.

Kombinationsleistung möglich

Ein Trick, den viele nicht kennen: Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich anteilig kombinieren. Kommt zum Beispiel morgens ein Pflegedienst (50 % der Sachleistungen = 398 EUR), bleiben Ihnen trotzdem noch 50 % des Pflegegeldes (173,50 EUR) für die restliche Betreuung durch Angehörige.

Entlastungsbetrag

131 € monatlich

Tages- und Nachtpflege

721 € monatlich

Verhinderungspflege

1.685 € jährlich

Kurzzeitpflege

1.854 € jährlich

Weitere Leistungen:
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € monatlich
  • Hausnotruf: 25,50 € monatlich
  • Wohnraumanpassung: bis 4.180 € pro Maßnahme
  • Vollstationäre Pflege: 835 € monatlich

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Punktebereich bei der Begutachtung: 27 bis unter 47,5 Punkte

Typische Einschränkungen bei Pflegegrad 2:

Körperliche Einschränkungen:
  • • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  • • Unterstützung beim Waschen und Anziehen
  • • Begleitung bei Arztbesuchen
  • • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
  • • Unterstützung bei Toilettengängen
Kognitive Einschränkungen:
  • • Leichte Vergesslichkeit
  • • Orientierungsschwierigkeiten
  • • Hilfe bei Behördengängen
  • • Unterstützung bei Finanzangelegenheiten
  • • Erinnerung an Termine

So beantragen Sie Pflegegrad 2

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Antrag bei der Pflegekasse stellen

Rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und sagen: "Ich möchte Leistungen der Pflegeversicherung beantragen." Ein einziger Satz genügt -- die Kasse schickt Ihnen dann die Formulare.

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Fragebogen ausfüllen

Die Selbstauskunft fragt nach dem Tagesablauf: Wann braucht Ihr Angehöriger Hilfe? Wie oft nachts? Seien Sie ehrlich -- und beschreiben Sie den schlechtesten Tag, nicht den besten.

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Begutachtung durch den MD

Ein Gutachter kommt nach Hause und beobachtet rund 60 Minuten lang, was Ihr Angehöriger selbst kann und wo nicht. Wichtig: Zeigen Sie, was schwerfällt. Viele versuchen sich vor dem Gutachter zusammenzureißen -- das kostet Punkte.

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Bescheid erhalten

Innerhalb von 25 Arbeitstagen kommt der Bescheid. Bei Ablehnung haben Sie 4 Wochen für Widerspruch -- nutzen Sie diese Frist, denn rund ein Drittel der Widersprüche ist erfolgreich.

Aus unserer Erfahrung

Führen Sie zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch: Wann hat Ihr Angehöriger Hilfe gebraucht? Wie lange hat es gedauert? Notieren Sie auch nächtliche Unterbrechungen. Dieses Tagebuch ist beim Gutachtertermin Gold wert -- ohne konkrete Aufzeichnungen vergisst man die Hälfte.

Wichtige Änderungen 2025: PUEG-Reform

Leistungserhöhungen ab 1. Januar 2025:

  • • Alle Pflegeleistungen wurden um 4,5% erhöht
  • • Ab 2028 erfolgt automatische Anpassung an die Inflation
  • • Entlastungsbetrag steigt von 125€ auf 131€

Umwandlungsanspruch nutzen:

Nicht alle Sachleistungen aufgebraucht? Dann können Sie bis zu 40% davon für zusätzliche Betreuung umwidmen:

Beispiel bei Pflegegrad 2:

40% von 796€ = bis zu 318,40€ zusätzlich für Betreuung

Ab Juli 2025: Gemeinsamer Jahresbetrag

Gute Nachricht seit Juli 2025: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind jetzt ein gemeinsamer Topf von 3.539€ im Jahr. Die 6-Monate-Wartezeit ist weggefallen.

24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 2

Ehrlich gesagt: Bei Pflegegrad 2 brauchen die meisten Menschen noch keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Aber es gibt Situationen, in denen sie trotzdem Sinn ergibt -- etwa wenn Ihre Mutter allein in ihrer Wohnung lebt und Sie 400 km entfernt arbeiten. Oder wenn nachts jemand da sein muss, weil sie zur Toilette nicht allein aufstehen kann. Typische Szenarien:

  • Ihr Angehöriger lebt allein und vergisst regelmäßig das Essen oder Medikamente
  • Sie selbst sind berufstätig und können die Betreuung tagsüber nicht leisten
  • Ein Pflegeheim kommt nicht infrage, weil Ihr Angehöriger in der eigenen Wohnung bleiben möchte
  • Nachts wird regelmäßig Hilfe beim Toilettengang gebraucht

Was die Kasse zur 24h-Betreuung beisteuert:

Pflegegeld 347 €
Verhinderungspflege (anteilig) ~140 €
Kurzzeitpflege (umgewandelt) ~154 €
Gesamt monatlich ~641 €
Pflegegrad 2 auf einen Blick

Pflegegeld

347 € / Monat

Pflegesachleistungen

796 € / Monat

Punktebereich

27 - 47,4 Punkte

Häufige Fragen zu Pflegegrad 2

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 2?

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld -- nur den Entlastungsbetrag von 131 EUR. Ab Pflegegrad 2 fließen monatlich 347 EUR Pflegegeld. Dazu kommen Ansprüche auf Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tages-/Nachtpflege, die es bei Grad 1 nicht gibt. Das ist ein deutlicher Sprung.

Kann ich von Pflegegrad 2 auf 3 hochgestuft werden?

Ja. Wenn Ihr Angehöriger zum Beispiel nach einem Sturz deutlich schlechter laufen kann oder die Vergesslichkeit zunimmt, stellen Sie einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse. Eine neue Begutachtung wird angesetzt. Für Pflegegrad 3 braucht es mindestens 47,5 Punkte.

Muss ich das Pflegegeld versteuern?

Nein. Das Pflegegeld ist nach Paragraph 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Sie müssen es weder in der Steuererklärung angeben noch wird es auf Grundsicherung oder andere Sozialleistungen angerechnet.

Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus?

Die Kasse zahlt 28 Tage lang weiter. Danach ruht das Pflegegeld, bis Ihr Angehöriger wieder zu Hause ist. Ein konkretes Beispiel: Ihr Vater liegt 6 Wochen im Krankenhaus. Für die ersten 4 Wochen fließen 347 EUR, die letzten 2 Wochen nicht. Nach der Entlassung läuft die Zahlung automatisch wieder an.

Lohnt sich eine 24h-Betreuung bei Pflegegrad 2?

Das ist die Frage, die mir Familien am häufigsten stellen. Meine ehrliche Antwort: Nicht immer. Pflegegrad 2 reicht oft noch nicht für eine 24h-Betreuung -- das sage ich den Familien auch offen. Aber manchmal passt es trotzdem. In 15 Minuten am Telefon kläre ich mit Ihnen, was in Ihrer Situation sinnvoll ist. Kostet nichts.