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Pflegegrad 2: 24-Stunden-Betreuung zu Hause

Erhebliche Beeinträchtigung – liebevolle Betreuung in vertrauter Umgebung

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Der Pflegegrad 2 wird Personen zugesprochen, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen. Dies bedeutet, dass die betroffene Person in mehreren Bereichen des täglichen Lebens Unterstützung benötigt, aber noch einen gewissen Grad an Selbstständigkeit bewahrt hat.

Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) müssen zwischen 27 und unter 47,5 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgt in sechs verschiedenen Lebensbereichen, wobei besonders die Mobilität, kognitive Fähigkeiten und die Selbstversorgung im Fokus stehen.

Leistungen bei Pflegegrad 2 (Stand 2025)

Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

347 € monatlich

Wenn Sie von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen gepflegt werden.

Pflegesachleistungen

796 € monatlich

Für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.

Kombinationsleistung möglich

Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Nutzen Sie z.B. nur 50% der Sachleistungen (398 €), erhalten Sie noch 50% des Pflegegeldes (173,50 €).

Entlastungsbetrag

131 € monatlich

Tages- und Nachtpflege

721 € monatlich

Verhinderungspflege

1.685 € jährlich

Kurzzeitpflege

1.854 € jährlich

Weitere Leistungen:
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € monatlich
  • Hausnotruf: 25,50 € monatlich
  • Wohnraumanpassung: bis 4.180 € pro Maßnahme
  • Vollstationäre Pflege: 835 € monatlich

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Punktebereich bei der Begutachtung: 27 bis unter 47,5 Punkte

Typische Einschränkungen bei Pflegegrad 2:

Körperliche Einschränkungen:
  • • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  • • Unterstützung beim Waschen und Anziehen
  • • Begleitung bei Arztbesuchen
  • • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
  • • Unterstützung bei Toilettengängen
Kognitive Einschränkungen:
  • • Leichte Vergesslichkeit
  • • Orientierungsschwierigkeiten
  • • Hilfe bei Behördengängen
  • • Unterstützung bei Finanzangelegenheiten
  • • Erinnerung an Termine

So beantragen Sie Pflegegrad 2

1
Antrag bei der Pflegekasse stellen

Kontaktieren Sie Ihre Kranken-/Pflegekasse telefonisch oder schriftlich. Ein formloser Antrag genügt zunächst.

2
Fragebogen ausfüllen

Sie erhalten Formulare zur Selbstauskunft über Ihren Pflegebedarf. Füllen Sie diese sorgfältig aus.

3
Begutachtung durch den MD

Ein Gutachter besucht Sie zu Hause und bewertet Ihre Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen.

4
Bescheid erhalten

Innerhalb von 25 Arbeitstagen erhalten Sie den Bescheid über Ihren Pflegegrad.

Tipp für die Begutachtung

Bereiten Sie sich gut vor: Führen Sie ein Pflegetagebuch, sammeln Sie Arztberichte und beschreiben Sie ehrlich alle Einschränkungen im Alltag.

Wichtige Änderungen 2025: PUEG-Reform

Leistungserhöhungen ab 1. Januar 2025:

  • • Alle Pflegeleistungen wurden um 4,5% erhöht
  • • Ab 2028 erfolgt automatische Anpassung an die Inflation
  • • Entlastungsbetrag steigt von 125€ auf 131€

Umwandlungsanspruch nutzen:

Sie können bis zu 40% Ihrer nicht genutzten Pflegesachleistungen für zusätzliche Betreuungsangebote umwandeln:

Beispiel bei Pflegegrad 2:

40% von 796€ = bis zu 318,40€ zusätzlich für Betreuung

Ab Juli 2025: Gemeinsamer Jahresbetrag

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem flexiblen Budget von 3.539€ jährlich zusammengelegt. Die 6-Monate-Wartezeit entfällt!

24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 kann eine 24-Stunden-Betreuung sinnvoll sein, wenn:

  • Die pflegebedürftige Person alleine lebt
  • Angehörige die Pflege nicht übernehmen können
  • Der Verbleib in der gewohnten Umgebung gewünscht ist
  • Nächtliche Betreuung erforderlich ist

Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung:

Pflegegeld 347 €
Verhinderungspflege (anteilig) ~140 €
Entlastungsbetrag 131 €
Gesamt monatlich ~618 €
Pflegegrad 2 auf einen Blick

Pflegegeld

347 € / Monat

Pflegesachleistungen

796 € / Monat

Punktebereich

27 - 47,4 Punkte

Häufige Fragen zu Pflegegrad 2

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 2?

Der Hauptunterschied liegt im Pflegegeld: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, sondern nur den Entlastungsbetrag von 131 €. Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie 347 € Pflegegeld plus 131 € Entlastungsbetrag. Außerdem haben Sie bei Pflegegrad 2 Anspruch auf deutlich mehr Leistungen wie Tages-/Nachtpflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Kann ich von Pflegegrad 2 auf 3 hochgestuft werden?

Ja, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Die Pflegekasse wird dann eine erneute Begutachtung durchführen. Für Pflegegrad 3 müssen Sie mindestens 47,5 Punkte erreichen.

Muss ich das Pflegegeld versteuern?

Nein, das Pflegegeld ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Es wird auch nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.

Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus?

Das Pflegegeld wird während eines Krankenhausaufenthalts für bis zu 28 Tage weitergezahlt. Ab dem 29. Tag ruht die Zahlung, wird aber nach der Entlassung wieder aufgenommen.

24-Stunden-Betreuung mit Pflegegrad 2?

Wir beraten Sie kostenlos, wie Sie Ihre Pflegeleistungen optimal für eine 24h-Betreuung nutzen können