Pflegegeld 2025: Höhe & Antrag

Aktuelle Pflegegeld-Tabelle nach Pflegegrad, Steuervorteile und optimale Kombination mit anderen Leistungen.

Pflegegeld-Tabelle 2025

Monatliches Pflegegeld nach Pflegegrad

Pflegegrad Pflegegeld Jährlich Betrag 2025
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 347 € 4.164 € +15 €
Pflegegrad 3 599 € 7.188 € +26 €
Pflegegrad 4 800 € 9.600 € +34 €
Pflegegrad 5 990 € 11.880 € +43 €

Hinweis: Pflegegeld wird nur gezahlt, wenn Angehörige oder ehrenamtliche Helfer die Pflege übernehmen. Bei professioneller Pflege durch Pflegedienste gibt es Sachleistungen.

Netto-Pflegegeld nach Kombination

Kombinationsleistung

Sie können Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren. Das Pflegegeld wird anteilig gekürzt.

Beispiel Pflegegrad 3:

Sachleistungen (50% genutzt) 748,50 €
Pflegegeld (50% anteilig) 299,50 €
Entlastungsbetrag 131 €
Gesamtleistung 1.179 €

Steuerliche Berücksichtigung

Pflege-Pauschbetrag (§ 33b EStG)

Pflegegrad 2 600 €
Pflegegrad 3 1.100 €
Pflegegrad 4 + 5 1.800 €

*Jährlicher Steuerfreibetrag für pflegende Angehörige

Wichtig: Pflegegeld ist steuerfrei und muss nicht versteuert werden!

PUEG-Reform 2025: Das ändert sich

📈 Leistungserhöhung um 4,5%

Alle Pflegeleistungen wurden zum 1. Januar 2025 erhöht:

Pflegegrad 2 347€ (+15€)
Pflegegrad 3 599€ (+26€)
Pflegegrad 4 800€ (+34€)
Pflegegrad 5 990€ (+43€)

🔄 Weitere Verbesserungen

  • Ab 2028: Automatische jährliche Anpassung an Inflation
  • Entlastungsbetrag steigt auf 131€ (alle Pflegegrade)
  • Ab Juli 2025: Flexibles Entlastungsbudget von 3.539€/Jahr
  • 6-Monate-Wartezeit für Verhinderungspflege entfällt

Tipp: Die Erhöhungen gelten automatisch ab Januar 2025. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen!

Antrag stellen & Fristen

📝 Antragstellung

1

Antrag bei Pflegekasse

Formloser Antrag bei der Pflegekasse (bei der Krankenkasse)

2

Begutachtung

MDK/MEDICPROOF Termin binnen 25 Arbeitstagen

3

Bescheid

Entscheidung innerhalb von 5 Wochen nach Antrag

4

Auszahlung

Rückwirkend ab Antragsmonat

Wichtige Fristen

Widerspruchsfrist

4 Wochen nach Erhalt des Bescheids

Beratungsbesuch

PG 2+3: Halbjährlich
PG 4+5: Vierteljährlich

Höherstufung

Jederzeit möglich bei Verschlechterung

Pflegegeld optimieren

Höherstufung prüfen

Bei Verschlechterung des Zustands Höherstufungsantrag stellen. Oft übersehen: kognitive Beeinträchtigungen werden stärker gewichtet.

Kombinationsleistung

Optimale Mischung aus Pflegegeld und Sachleistungen je nach Bedarf. Flexibel monatlich anpassbar.

Entlastungsbetrag nutzen

131€ monatlich zusätzlich für Betreuung und Haushaltshilfe. Verfällt am Jahresende, daher regelmäßig nutzen.

Häufige Fragen zum Pflegegeld

Muss ich Pflegegeld versteuern?

Nein, Pflegegeld ist komplett steuerfrei. Pflegende Angehörige können zusätzlich den Pflege-Pauschbetrag (§ 33b EStG) geltend machen: 600€ (PG 2), 1.100€ (PG 3) oder 1.800€ (PG 4+5) jährlich.

Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?

Ja, das nennt sich Kombinationsleistung. Wenn Sie z.B. 50% der Sachleistungen nutzen, erhalten Sie 50% des Pflegegelds. Sie können das Verhältnis monatlich neu festlegen.

Wird Pflegegeld rückwirkend gezahlt?

Ja, Pflegegeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht erst ab Bewilligung. Bei positivem Bescheid erhalten Sie daher eine Nachzahlung für die Zwischenzeit.

Was passiert bei Krankenhausaufenthalt?

Pflegegeld wird bis zu 4 Wochen weitergezahlt. Bei längerem Aufenthalt ruht die Zahlung bis zur Rückkehr nach Hause. Bei Reha-Aufenthalten gelten ähnliche Regelungen.

Professionelle Beratung zu Pflegegeld & Leistungen

Roksana Reblitz optimiert Ihre Pflegeleistungen und hilft bei Anträgen und Höherstufungen.

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