Pflegegeld 2025: Höhe & Antrag

"Frau Reblitz, wie viel Pflegegeld steht mir zu?" Diese Frage höre ich bei fast jedem Erstgespräch. Die kurze Antwort: Zwischen 347 und 990 EUR im Monat, je nach Pflegegrad. Die längere? Es kommt drauf an. Nutzen Sie gleichzeitig einen Pflegedienst, wird das Geld anteilig gekürzt. Hier finden Sie die aktuelle Tabelle -- und die häufigsten Fehler bei der Beantragung.

Pflegegeld-Tabelle 2025

Monatliches Pflegegeld nach Pflegegrad

Pflegegrad Pflegegeld Jährlich Betrag 2025
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 347 € 4.164 € +15 €
Pflegegrad 3 599 € 7.188 € +26 €
Pflegegrad 4 800 € 9.600 € +34 €
Pflegegrad 5 990 € 11.880 € +43 €

Hinweis: Pflegegeld wird nur gezahlt, wenn Angehörige oder ehrenamtliche Helfer die Pflege übernehmen. Bei professioneller Pflege durch Pflegedienste gibt es Sachleistungen.

Netto-Pflegegeld nach Kombination

Kombinationsleistung

Pflegegeld und Sachleistungen gleichzeitig? Das geht. Aber nicht beides in voller Höhe. Nutzen Sie einen Teil der Sachleistungen, kürzt die Kasse das Pflegegeld prozentual. Das Verhältnis lässt sich monatlich ändern.

Beispiel Pflegegrad 3:

Sachleistungen (50% genutzt) 748,50 €
Pflegegeld (50% anteilig) 299,50 €
Entlastungsbetrag 131 €
Gesamtleistung 1.179 €

Steuerliche Berücksichtigung

Pflege-Pauschbetrag (§ 33b EStG)

Pflegegrad 2 600 €
Pflegegrad 3 1.100 €
Pflegegrad 4 + 5 1.800 €

*Jährlicher Steuerfreibetrag für pflegende Angehörige

Wichtig: Pflegegeld ist steuerfrei und muss nicht versteuert werden!

PUEG-Reform 2025: Das ändert sich

Leistungserhöhung um 4,5 %

Seit 1. Januar 2025 gibt es mehr Geld. Nicht die Welt, aber immerhin. Die Erhöhung gilt automatisch -- Sie müssen nichts beantragen:

Pflegegrad 2 347€ (+15€)
Pflegegrad 3 599€ (+26€)
Pflegegrad 4 800€ (+34€)
Pflegegrad 5 990€ (+43€)

Weitere Verbesserungen

  • Ab 2028: Automatische jährliche Anpassung an Inflation
  • Entlastungsbetrag steigt auf 131€ (alle Pflegegrade)
  • Ab Juli 2025: Flexibles Entlastungsbudget von 3.539€/Jahr
  • 6-Monate-Wartezeit für Verhinderungspflege entfällt

Gut zu wissen: Die Erhöhungen gelten automatisch seit Januar 2025. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen. Wenn Ihre Kasse noch den alten Betrag überweist, rufen Sie an -- das kommt vereinzelt vor.

Antrag stellen & Fristen

So läuft die Antragstellung

1

Anruf bei der Kasse

Ein Satz am Telefon genügt: "Ich möchte Leistungen der Pflegeversicherung beantragen." Die Kasse schickt dann die Formulare.

2

Gutachterbesuch

Der MD kommt nach Hause, beobachtet ca. 60 Minuten. Tipp: Führen Sie vorher zwei Wochen ein Pflegetagebuch.

3

Bescheid

Innerhalb von 25 Arbeitstagen. Bei Ablehnung: 4 Wochen Widerspruchsfrist nutzen -- rund jeder dritte Widerspruch hat Erfolg.

4

Auszahlung

Rückwirkend ab dem Monat, in dem Sie angerufen haben. Deshalb: Heute noch anrufen, Formulare können später kommen.

Wichtige Fristen

Widerspruchsfrist

4 Wochen nach Erhalt des Bescheids. Bitte nicht verstreichen lassen -- legen Sie lieber erstmal formlos Widerspruch ein und begründen Sie später.

Pflicht-Beratungsbesuch

PG 2+3: Alle 6 Monate
PG 4+5: Alle 3 Monate
Versäumen Sie das, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen. Kostet Sie nichts, muss aber eingehalten werden.

Höherstufung

Jederzeit möglich. Nach einem Sturz, Krankenhausaufenthalt oder wenn Sie merken: "Es wird schlechter" -- dann anrufen.

Pflegegeld optimieren

Höherstufung prüfen

Nach einem Sturz, einem Krankenhausaufenthalt oder wenn Ihr Angehöriger immer öfter den Herd anlässt: Prüfen Sie, ob der aktuelle Pflegegrad noch stimmt. Kognitive Einschränkungen werden seit 2017 stärker gewichtet als viele denken.

Kombinationsleistung

Morgens kommt der Pflegedienst zum Waschen, den Rest des Tages übernimmt die Familie? Dann nutzen Sie die Kombinationsleistung. Beispiel: 30 % Sachleistungen verbraucht = 70 % des Pflegegeldes bleiben auf Ihrem Konto.

Entlastungsbetrag abrufen

131 EUR pro Monat für Haushaltshilfe oder Betreuung. Klingt gut? Gibt es aber nur mit zugelassenem Anbieter. Nicht genutzte Beträge können bis 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden. Danach? Verfallen sie.

Häufige Fragen zum Pflegegeld

Muss ich Pflegegeld versteuern?

Nein. Pflegegeld ist nach Paragraph 3 Nr. 1a EStG steuerfrei -- es taucht in keiner Steuererklärung auf. Pflegende Angehörige profitieren zusätzlich vom Pflege-Pauschbetrag (Paragraph 33b EStG): 600 EUR (Pflegegrad 2), 1.100 EUR (Pflegegrad 3) oder 1.800 EUR (Pflegegrad 4 und 5) als jährlicher Freibetrag.

Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?

Ja, das ist die Kombinationsleistung. Beispiel: Ihr Pflegedienst rechnet 40 % der Sachleistungen ab. Dann bekommen Sie noch 60 % des Pflegegeldes aufs Konto. Das Verhältnis können Sie jeden Monat neu festlegen -- ein Anruf bei der Kasse genügt.

Wird Pflegegeld rückwirkend gezahlt?

Ja -- und das ist ein wichtiger Punkt, den viele nicht wissen. Das Pflegegeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht erst ab dem Bescheid. Wenn Sie also im Januar anrufen und der Bescheid im März kommt, erhalten Sie im März eine Nachzahlung für Januar und Februar.

Was passiert bei Krankenhausaufenthalt?

Die Kasse zahlt 28 Tage lang weiter. Danach ruht das Pflegegeld. Sobald Ihr Angehöriger wieder zu Hause ist, läuft die Zahlung automatisch an. Das gilt genauso bei Reha-Aufenthalten.

Nutzen Sie alle Leistungen, die Ihnen zustehen?

Ich bin Roksana Reblitz. In 15 Minuten am Telefon prüfe ich mit Ihnen, ob Sie Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege optimal kombinieren. Viele Familien verschenken 200 bis 400 EUR im Monat -- einfach weil sie Leistungen nicht kennen oder nicht abrufen.

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