Pflegegeld 2025: Höhe & Antrag
Aktuelle Pflegegeld-Tabelle nach Pflegegrad, Steuervorteile und optimale Kombination mit anderen Leistungen.
Pflegegeld-Tabelle 2025
Monatliches Pflegegeld nach Pflegegrad
Pflegegrad | Pflegegeld | Jährlich | Betrag 2025 |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | — | — | — |
Pflegegrad 2 | 347 € | 4.164 € | +15 € |
Pflegegrad 3 | 599 € | 7.188 € | +26 € |
Pflegegrad 4 | 800 € | 9.600 € | +34 € |
Pflegegrad 5 | 990 € | 11.880 € | +43 € |
Hinweis: Pflegegeld wird nur gezahlt, wenn Angehörige oder ehrenamtliche Helfer die Pflege übernehmen. Bei professioneller Pflege durch Pflegedienste gibt es Sachleistungen.
Netto-Pflegegeld nach Kombination
Kombinationsleistung
Sie können Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren. Das Pflegegeld wird anteilig gekürzt.
Beispiel Pflegegrad 3:
Steuerliche Berücksichtigung
Pflege-Pauschbetrag (§ 33b EStG)
*Jährlicher Steuerfreibetrag für pflegende Angehörige
Wichtig: Pflegegeld ist steuerfrei und muss nicht versteuert werden!
PUEG-Reform 2025: Das ändert sich
📈 Leistungserhöhung um 4,5%
Alle Pflegeleistungen wurden zum 1. Januar 2025 erhöht:
🔄 Weitere Verbesserungen
- Ab 2028: Automatische jährliche Anpassung an Inflation
- Entlastungsbetrag steigt auf 131€ (alle Pflegegrade)
- Ab Juli 2025: Flexibles Entlastungsbudget von 3.539€/Jahr
- 6-Monate-Wartezeit für Verhinderungspflege entfällt
Tipp: Die Erhöhungen gelten automatisch ab Januar 2025. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen!
Antrag stellen & Fristen
📝 Antragstellung
Antrag bei Pflegekasse
Formloser Antrag bei der Pflegekasse (bei der Krankenkasse)
Begutachtung
MDK/MEDICPROOF Termin binnen 25 Arbeitstagen
Bescheid
Entscheidung innerhalb von 5 Wochen nach Antrag
Auszahlung
Rückwirkend ab Antragsmonat
Wichtige Fristen
Widerspruchsfrist
4 Wochen nach Erhalt des Bescheids
Beratungsbesuch
PG 2+3: Halbjährlich
PG 4+5: Vierteljährlich
Höherstufung
Jederzeit möglich bei Verschlechterung
Pflegegeld optimieren
Höherstufung prüfen
Bei Verschlechterung des Zustands Höherstufungsantrag stellen. Oft übersehen: kognitive Beeinträchtigungen werden stärker gewichtet.
Kombinationsleistung
Optimale Mischung aus Pflegegeld und Sachleistungen je nach Bedarf. Flexibel monatlich anpassbar.
Entlastungsbetrag nutzen
131€ monatlich zusätzlich für Betreuung und Haushaltshilfe. Verfällt am Jahresende, daher regelmäßig nutzen.
Häufige Fragen zum Pflegegeld
Muss ich Pflegegeld versteuern?
Nein, Pflegegeld ist komplett steuerfrei. Pflegende Angehörige können zusätzlich den Pflege-Pauschbetrag (§ 33b EStG) geltend machen: 600€ (PG 2), 1.100€ (PG 3) oder 1.800€ (PG 4+5) jährlich.
Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?
Ja, das nennt sich Kombinationsleistung. Wenn Sie z.B. 50% der Sachleistungen nutzen, erhalten Sie 50% des Pflegegelds. Sie können das Verhältnis monatlich neu festlegen.
Wird Pflegegeld rückwirkend gezahlt?
Ja, Pflegegeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht erst ab Bewilligung. Bei positivem Bescheid erhalten Sie daher eine Nachzahlung für die Zwischenzeit.
Was passiert bei Krankenhausaufenthalt?
Pflegegeld wird bis zu 4 Wochen weitergezahlt. Bei längerem Aufenthalt ruht die Zahlung bis zur Rückkehr nach Hause. Bei Reha-Aufenthalten gelten ähnliche Regelungen.
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