Kurzzeitpflege - Auszeit für Pflegende

Bis zu 8 Wochen professionelle Pflege im Heim mit 1.854 € Zuschuss pro Jahr. Ideal nach Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

1.854 €

Zuschuss pro Jahr

(Stand 2025)

8 Wochen

Maximum pro Jahr

56 Tage

Ab Grad 2

Voraussetzung

Pflegegrad 2-5

+927 €

Extra möglich

Verhinderungspflege

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist eine vollstationäre Pflege auf Zeit in einem Pflegeheim. Sie dient als Überbrückung in Krisensituationen oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Professionelle Rundum-Versorgung

24-Stunden-Pflege durch Fachpersonal im Pflegeheim

Zeitlich begrenzt

Maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr

Finanzielle Unterstützung

Pflegekasse übernimmt bis zu 1.854 € der Kosten

Typische Situationen für Kurzzeitpflege:
  • Nach Krankenhausaufenthalt zur Rehabilitation
  • Urlaub oder Krankheit der pflegenden Person
  • Wartezeit auf Pflegeheimplatz überbrücken
  • Verschlechterung des Gesundheitszustands
  • Wohnungsumbau oder Umzug
  • Probeweise Heimunterbringung testen

Leistungen der Kurzzeitpflege 2025

Grundleistung Kurzzeitpflege

1.854 €

pro Jahr

für bis zu 8 Wochen

Was wird bezahlt?
  • ✓ Pflegebedingte Aufwendungen
  • ✓ Soziale Betreuung
  • ✓ Medizinische Behandlungspflege

Hinweis: Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten) müssen selbst gezahlt werden - ca. 30-50 €/Tag

Kombination mit Verhinderungspflege

2.781 €

Gesamt möglich

bei voller Ausschöpfung

So funktioniert's:
  • • 50% der Verhinderungspflege nutzbar
  • • Das sind zusätzlich 927 €
  • • Dauer verlängert sich nicht
  • • Antrag bei Pflegekasse stellen

Tipp: Nutzen Sie beide Töpfe optimal aus für maximale finanzielle Entlastung!

Was passiert mit dem Pflegegeld?
Erste 28 Tage:

Das Pflegegeld wird zu 50% weitergezahlt

Ab Tag 29:

Pflegegeld wird komplett eingestellt

Kostenbeispiele Kurzzeitpflege

Beispielrechnung: 4 Wochen Kurzzeitpflege

Gesamtkosten Pflegeheim:

Pflegekosten (100 €/Tag × 28 Tage):

Hotelkosten (40 €/Tag × 28 Tage):

2.800 €

1.120 €

Gesamtkosten:

3.920 €

Abzüglich Zuschüsse:

Kurzzeitpflege-Zuschuss:

Halbes Pflegegeld (bei Grad 3):

- 927 €

- 299 €

Ihr Eigenanteil:

ca. 2.694 €

Das entspricht etwa 96 € pro Tag

Hinweis: Die Kosten variieren je nach Pflegeheim und Region. Dies ist eine Beispielrechnung mit Durchschnittswerten.

So beantragen Sie Kurzzeitpflege

Schritt-für-Schritt Anleitung

1
Pflegeheim suchen

Kurzzeitpflegeplatz in geeigneter Einrichtung finden - wir helfen dabei!

2
Antrag stellen

Formular bei der Pflegekasse anfordern und ausfüllen

3
Kostenvoranschlag

Vom Pflegeheim erstellen lassen und mit Antrag einreichen

4
Genehmigung abwarten

Meist innerhalb weniger Tage - bei Notfällen sofort

Wichtige Hinweise

Notfall-Kurzzeitpflege

Nach Krankenhausaufenthalt kann Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad für bis zu 4 Wochen beantragt werden!

Frühzeitig planen

Kurzzeitpflegeplätze sind oft knapp. Bei planbarem Bedarf (z.B. Urlaub) mindestens 4-6 Wochen vorher suchen.

Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat für Kurzzeitpflege einsetzen.

Alternativen zur Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege

Vertretung zu Hause durch andere Pflegeperson. Bis zu 6 Wochen mit 1.685 €/Jahr.

Mehr erfahren →
Tagespflege

Tagsüber Betreuung im Heim, abends zu Hause. Zusätzlich zum Pflegegeld möglich.

24-Stunden-Betreuung

Betreuungskraft zieht vorübergehend ein. Flexibler und oft günstiger als Heim.

Mehr erfahren →

Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege

Kann ich Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad bekommen?

Ja, in bestimmten Fällen: Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation können Sie bis zu 4 Wochen Kurzzeitpflege erhalten, auch ohne Pflegegrad. Die Krankenkasse übernimmt dann bis zu 1.685 € der Kosten.

Was kostet ein Tag Kurzzeitpflege?

Die Gesamtkosten liegen meist zwischen 100-150 € pro Tag. Davon übernimmt die Pflegekasse die reinen Pflegekosten (ca. 60-100 €/Tag). Sie zahlen nur die "Hotelkosten" für Unterkunft und Verpflegung (ca. 30-50 €/Tag) selbst.

Kann ich die 8 Wochen aufteilen?

Ja, Sie müssen die 8 Wochen nicht am Stück nehmen. Sie können die Kurzzeitpflege über das Jahr verteilt in Anspruch nehmen, z.B. 2 Wochen im Frühjahr und 6 Wochen im Herbst. Wichtig ist nur, dass Sie insgesamt nicht mehr als 56 Tage pro Jahr nutzen.

Was ist der Unterschied zur Verhinderungspflege?

Kurzzeitpflege: Vollstationäre Pflege im Heim, bis 8 Wochen, 1.854 €
Verhinderungspflege: Ersatzpflege zu Hause, bis 6 Wochen, 1.685 €

Beide können kombiniert werden! Nicht genutzte Verhinderungspflege kann die Kurzzeitpflege auf bis zu 2.781 € erhöhen.

Muss ich das Pflegeheim selbst suchen?

Grundsätzlich ja, aber wir helfen Ihnen gerne! Die Suche nach einem freien Kurzzeitpflegeplatz kann schwierig sein. Wir haben Kontakte zu vielen Einrichtungen in Berlin und Umgebung und unterstützen Sie bei der Platzsuche.

Kurzzeitpflegeplatz gesucht?

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem passenden Platz und der Antragstellung